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mabb kritisiert 104.6 RTL

Medienanstalt Berlin-Brandenburg reagiert auf fair radio-Beschwerde

Cabrio, Cabrio, Cabrio! Von Firma XY, Firma XY, Firma XY…

Ein bisschen zu viel Werbung war das on air – beim 104.6 RTL Gewinnspiel „Cabrio-Frühling“. Das findet auch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Sie hat nach der Beschwerde von fair radio das Gewinnspiel ausführlich überprüft: Und daraufhin RTL nochmal kritisiert – wie auch 2017 schon.

Photo by Kay on Unsplash

Die mabb hat RTL direkt kontaktiert und den Radiosender darauf hingewiesen, dass eine Firma im Gewinnspiel höchstens drei Mal genannt werden darf. Mehr ist laut Werberichtlinien nicht zulässig – RTL habe sich aber nicht daran gehalten, heißt es in einer Mail an fair radio:

„Die dreimalige Nennung der Firma wurde bei dem Gewinnspiel (Gewinnspielaufruf und -verkündung) nicht durchgängig eingehalten. Der Sender sagte zu dies zukünftig zu beachten. (Ziffer 8 WerbeRL „Preisauslobungen / Gewinnspiele“)

Wir von fair radio finden aber: Auch an anderen Stellen steckt noch Schleichwerbung in der Aktion. Bei der ausführlichen Preisbeschreibung nämlich.

Die mabb dagegen findet: RTL habe da alles richtig gemacht.

„Die Beschreibung des Preises erfolgt unseres Erachtens noch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.“

Die Medienanstalt begründet das so:

„[…Es] darf auch nicht vergessen werden, wie Produkte im Rahmen von Gewinnspielen im Fernsehen beschrieben werden. Dort hat man zusätzlich auch noch den Vorteil des Bewegtbildes; im Radio fehlt dies.  Hinweise wie „2,70 Meter lang, superkleiner Wendekreis, richtig praktisch für die Stadt.“ sind daher unserer Auffassung nach in dieser vorliegenden Kürze noch zulässig.“

Auch die Formulierung „für den Sommer“ vor der Verlosung haben wir beanstandet. Weil on air nicht deutlich wird, dass man das Auto nur für drei Monate bekommt. Die Medienanstalt schreibt uns:

„Nach Auffassung der mabb reicht die Formulierung „für den Sommer“ oder „für die schönste Zeit des Jahres“ aus um bei einem objektiven Hörer den Eindruck zu erwecken, dass es sich nicht um eine dauerhafte Überlassung eines PKW handelt.“

Zudem seien Spots im Werbeblock gelaufen, in denen auf die drei Monate verwiesen wurde, so die mabb. In unseren Mitschnitten rund um das Gewinnspiel tauchten diese Werbespots allerdings nicht auf.

Fazit:

Wir freuen uns, dass die Medienanstalt mabb nochmal ganz genau hingeschaut – und bei RTL einige Mängel auch beanstandet hat. Wenn auch aus unserer Sicht nicht alle.

Und wir hoffen, dass 104.6 RTL sich endlich einfach mal an die Regeln hält. Statt mit Salamitaktik bei ihren Gewinnspielen immer wieder Schleichwerbung einzubauen.

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