Suche
  • Tutzinger Appell.
  • Für ein glaubwürdiges Radio.
Suche Menü

Reaktion auf Programmbeschwerden von FAIR RADIO

Zwei Sender werden voraussichtlich ermahnt – BLM wird Namen veröffentlichen

Sender, die ihre Hörer hinters Licht führen, müssen damit rechnen, dass ihre Praktiken öffentlich genannt werden. Das ist Wunsch und Ziel von FAIR RADIO. Deshalb haben wir uns am 03.Juli 2008 offiziell bei den Landesmedienanstalten beschwert. Jetzt haben die Landesmedienanstalten reagiert.

Unser Vorwurf lautete:

Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten bei diversen Sendern und daraus folgend Verstöße gegen §7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages in mehreren Fällen.

Die Beschwerde betraf mehrere kommerzielle Radiostationen in ganz Deutschland. Sie wurde per Mail eingereicht – inklusive Audiobelegen und Internet-Screenshots. Nun die Antwort auf unsere Beschwerden von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2008:

 

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm und Werbung (jetzt: ZAK-Beauftragter für Programm und Werbung) hatte vor einiger Zeit die Landesmedienanstalten auf den Beitrag im ARD-Magazin „Report“ hingewiesen, in dem die Bereitstellung sendefertiger PR-Beiträge durch eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Agentur und die Ausstrahlung dieser Beiträge durch private Hörfunkveranstalter thematisiert wurde.

Die Liste, die uns die Report-Redaktion bzw. Fair Radio überlassen hatte, wurde seinerzeit an die einzelnen Landesmedienanstalten weiter gereicht. Diese wurden um Prüfung gebeten, welche Hörfunkveranstalter im jeweiligen Verantwortungsbereich tatsächlich betroffen waren.

Positiv rückgemeldet hat die BLM (für zwei Sender). Bei anderen Hörfunkveranstaltern sind Beiträge dieser Art entweder gar nicht gesendet worden (so die LRZ, die MA HSH, die TLM, die LfM, die LMK, die NLM und die SLM) oder redaktionell bearbeitet (so die LFK und die BLM) oder sie wurden im Werbeblock ausgestrahlt (so die MSA und die LPR Hessen).

Die BLM wird wahrscheinlich beiden betroffenen Sendern eine Ermahnung aussprechen.

Festzuhalten bleibt, dass sämtliche Radiostationen schon im Sommer nach Bekanntwerden der Vorwürfe eindringlich auf ihre medienrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen wurden. Im Besonderen wurde dabei aus dem gegebenen Anlass auf das Trennungsgebot von Programm und Werbung abgestellt.

Die Sender sind generell verpflichtet, drei Monate lang die ausgestrahlten Sendungen zu archivieren. Mögliche Verstöße aus der Zeit davor sind in der Regel nicht mehr nachweisbar.

Bitte sprechen Sie mich bei Rückfragen an.

Gruß Dr. Peter Widlok
Sprecher des ZAK-Beauftragten für Programm und Werbung

Wir von FAIR RADIO finden: Das ist ein erster Erfolg. Vor allem, weil uns auf Nachfrage versichert wurde, dass die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Namen der beiden Sender, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat, veröffentlichen wird. Wann, ist jedoch noch unklar.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


− 7 = 1