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Schärfere Regeln bei Gewinnspielen – Landesmedienanstalten stimmen neuer Satzung zu

Die 14 Landesmedienanstalten haben sich für eine Änderung der Satzung für Gewinnspiele in Radio und Fernsehen ausgesprochen. Das meldet die DPA.
Unter anderem soll Kindern die Teilnahme an nicht kostenlosen Gewinnspielen verboten werden.
In der Pressemitteilung der Hessischen Landesmedienanstalt (LPR) heißt es:
Die Versammlung der LPR Hessen hat in ihrer heutigen Sitzung dem Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zugestimmt. Die Satzung enthält Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio, die Verbraucher in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen.

Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung von allgemein verständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben die Satzung für die Beschlussfassung in den Gremien der Landesmedienanstalten verabschiedet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten zugestimmt haben.
Laut DPA haben bereits alle 14 Landesmedienanstalten zugestimmt.

Jugend- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke

Kommentar von blogmedien.de

Als Reaktion auf die Meldung der Nachricht, dass in Zukunft schärfere Regeln bei Gewinnspielen gelten, schreibt blogmedien:

Nach der jetzt endgültig beschlossenen Gewinnspielsatzung für Radio- und Fernsehsender dürfen künftig auch Jugendliche ganz legal abgezockt werden.
In wenigen Wochen wird damit erstmals eine bundesweit verbindliche Regelung für die Durchführung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen in privaten Radio- und Fernsehsendern in Kraft treten. Damit – so die hessischen Medienhüter in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung – sollen vor allem Kinder und Jugendliche “einen besonderen Schutz” erhalten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Künftig dürfen auch Jugendliche unter 18 Jahren bei Gewinnspielen ganz legal abgezockt werden.

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