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Rüge wegen Schleichwerbung für Radio Kiepenkerl

Erstellt von Administrator am 2. April 2011

Landesmedienanstalt teilt Einschätzung von FAIR RADIO.

Im Dezember hatten wir nach Hinweisen eines Hörers über unseren Verdacht auf Schleichwerbung bei Radio Kiepenkerl berichtet. Jetzt hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen entschieden: FAIR RADIO hat Recht. Es lag ein Fall von Schleichwerbung vor. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

„Radio Kiepenkerl“: LfM beanstandet Programmverstoß

 

Die Ausstrahlung zweier Beiträge im Programm von „Radio Kiepenkerl“ (Kreis Coesfeld) stellen einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. Dies stellte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach in ihrer Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf fest. In den Beiträgen ging es um die Präsentation eines neuen Automodells durch ein lokales Autohaus. Aufgrund des werblichen Charakters hätten beide Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Dies war unterblieben.

 

Die Medienkommission der LfM reagierte damit auf eine Programmbeschwerde der Initiative „Fair Radio“. Der Sender wird aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

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Rügen unter Verschluss

Erstellt von Sandra Müller am 16. Mai 2009

Wie die Landesmedienanstalten mit den FAIR RADIO- Beschwerden umgehen

Zehn Monate ist es her, da reichte FAIR RADIO Beschwerde bei den Landesmedienanstalten ein gegen diverse Radiostationen. Unser Vorwurf: Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Offenbar zurecht. Denn in der Tat wurden mehrere Sender von ihren Landesmedienanstalten gerügt.

Doch komisch: Öffentlich erfahren darf das niemand!
Und selbst wir von FAIR RADIO als Beschwerdeführer mussten bis heute – zehn Monate – auf eine offizielle Reaktion warten.

Unser Fazit:
Gelungenes Beschwerdemanagement und verlässliche Medienaufsicht sieht anders aus.
Wie es funktionieren und wie entschlossen man Verstöße verfolgen könnte, zeigt immer wieder die britische Medienaufsicht OFCOM. Die scheut sich nicht auch dicke Fische mit deftigen Strafen zu belegen. Hinweisen von Beschwerdeführer wird akribisch nachgegangen. Wir dagegen mussten für eine Reaktion auf unsere Beschwerden monatelang bei den zuständigen Landesmedienanstalten nachfragen und immer wieder wochenlang auf Antwort warten.

Nachdem bereits eine Veröffentlichung der Rügen – zumindest für Bayern – angekündigt war, dann heute – nach zehn Monaten – die enttäuschende Nachricht der BLM: Nein, die Rügen bleiben unveröffentlicht.

Auch im Jahresbericht der bayerischen Medienaufseher werden die Rügen also wieder nur als geheimnisvolle Zahlen erscheinen. 2007 umfasste der Hinweis auf Werbeverstöße sage und schreibe 9 Zeilen in einem 120seitigen Geschäftbericht!

Auszug aus dem BLM-Geschäftsbericht 2007: Gerade mal neun Zeilen über Verstöße im Hörfunk.

Kaum zu glauben, wenn man bedenkt, wie massiv die Werber in die Programme drängen und wie ungeniert die Sender vorgefertigte Beiträge einsetzen.

Denn längst liegt der Verdacht nahe, dass die angemahnten Verstöße eben KEINE Einzelfälle sind.

Erst jüngst machte wieder ein Fall von bezahltem “Agenturjournalismus” von sich Reden: Sender hatten bezahlte PR-Beiträge nachweislich ins Internet übernommen. Erneut ging es dabei um Beiträge einer Agentur aus Stuttgart, die fertiges Material anliefert, das von Firmen bezahlt wird. Die “üblichen Verdächtigen” unter den Radiostationen hatten und haben die Beiträge der Agentur ins Internet gestellt.

Gleichzeitig haben ehemalige Mitarbeiter der Agentur längst bestätigt, dass Beiträge, die in das Internetportal übernommen werden, auch in den jeweiligen Sendern ausgestrahlt werden. Eine entkoppelte Verwertung gebe es nicht. Ehemalige Geschäftspartner der Agentur haben dank FAIR RADIO bei REPORT MAINZ zudem bereits bestätigt, dass den Sendern die Übernahme dieser Agentur-Beiträge bezahlt wird!

Kurzum: All diese Hinweise sollten unseres Erachtens Anlass genug sein, den Sendern genauer auf die Finger zu schauen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gewissenhafte Auswertung von Mitschnitten über kurz oder lang den Beweis erbrächte, dass die fraglichen Sender bezahlte Agenturbeiträge on air als eigene redaktionelle Stücke verkaufen – und zwar prinzipiell.

Wir bedauern sehr, dass FAIR RADIO als ehrenamtliche Initiative eine solche Auswertung nicht leisten kann, glauben aber, dass es durchaus lohnende Aufgabe einer Landesmedienanstalt wäre, hier weiter zu forschen und Sender, die Sünder sind, auch beim Namen zu nennen.

Und wer weiß: vielleicht bieten die Kollegen der britischen OFCOM ja Fortbildungsseminare an? Wünschen würden wir es uns. Denn die OFCOM hat einen gerügten Sender sogar dazu verdonnert, die Rüge im eigenen Programm vorzutragen!

Foto von Knipsermann: "Unter Verschluss!" Some rights reserved. Quelle: http://www.piqs.de

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Wo kann ich mich über Missstände im Hörfunk beschweren?

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 13. Januar 2009

FAIR RADIO empfiehlt:

1. Bei den Sendern direkt

Die Radiomacher sollen wissen, dass die Hörer kritisch hinhören und sich nicht hinters Licht führen lassen.

Manchmal reicht es schon, einfache Fragen zu stellen: Wie kann es sein, dass derselbe Verkehrsredakteur 20 Stunden am Tag “live” auf Sendung geht?
Wie kann es sein, dass man einen Reporter vor Ort vom “großen Anstrum” hat reden hören, obwohl die Veranstaltung noch gar nicht begonnen hatte?

Schildern sie Beobachtungen und Höreindrücke, die Ihnen eigenartig erscheinen.

Sie unterstützen damit auch redaktionsinterne Kritiker, die sich sonst gerne anhören müssen: “Das macht man halt so.”, “Das merkt doch eh keiner”,….

2. Bei den Landesmedienanstalten

Die sind für die Rechtsüberwachung privater Radioanstalten zuständig und durchaus interessiert an Meldungen über Verstöße.

Inzwischen geht das sogar online. Und eine neue Broschüre hilft dabei.

3. Bei FAIR RADIO

Wir gehen Ihren Zweifeln und Vermutungen nach. Stellt sich heraus, dass die genannten Sender, tatsächlich gegen die Regeln des “Tutzinger Appells” verstoßen haben, nehmen wir Kontakt mit den Sendern auf.

Gleichzeitig machen wir den Verstoß hier öffentlich.
Außerdem wollen wir die Reaktionen der Sender künftig auf dieser Seite dokumentieren.

Wozu? Um Druck aufzubauen. Um den Sendern klar zu machen, dass es SO nicht weitergehen kann. Um ein Umdenken anzuregen.

Radio muss wieder glaubwürdig werden. Aber das geht nicht ohne Ihre Hilfe, ohne die Hilfe der Hörer.

Helfen Sie uns, Missstände zu veröffentlichen und lassen, Sie uns wissen, wenn Sie sich bei Sendern und den Landesmedienanstalten beschweren.

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Reaktion auf Programmbeschwerden von FAIR RADIO

Erstellt von Administrator am 19. November 2008

Zwei Sender werden voraussichtlich ermahnt – BLM wird Namen veröffentlichen

Sender, die ihre Hörer hinters Licht führen, müssen damit rechnen, dass ihre Praktiken öffentlich genannt werden. Das ist Wunsch und Ziel von FAIR RADIO. Deshalb haben wir uns am 03.Juli 2008 offiziell bei den Landesmedienanstalten beschwert. Jetzt haben die Landesmedienanstalten reagiert.

Unser Vorwurf lautete:

Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten bei diversen Sendern und daraus folgend Verstöße gegen §7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages in mehreren Fällen.

Die Beschwerde betraf mehrere kommerzielle Radiostationen in ganz Deutschland. Sie wurde per Mail eingereicht – inklusive Audiobelegen und Internet-Screenshots. Nun die Antwort auf unsere Beschwerden von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2008:

 

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm und Werbung (jetzt: ZAK-Beauftragter für Programm und Werbung) hatte vor einiger Zeit die Landesmedienanstalten auf den Beitrag im ARD-Magazin „Report“ hingewiesen, in dem die Bereitstellung sendefertiger PR-Beiträge durch eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Agentur und die Ausstrahlung dieser Beiträge durch private Hörfunkveranstalter thematisiert wurde.

Die Liste, die uns die Report-Redaktion bzw. Fair Radio überlassen hatte, wurde seinerzeit an die einzelnen Landesmedienanstalten weiter gereicht. Diese wurden um Prüfung gebeten, welche Hörfunkveranstalter im jeweiligen Verantwortungsbereich tatsächlich betroffen waren.

Positiv rückgemeldet hat die BLM (für zwei Sender). Bei anderen Hörfunkveranstaltern sind Beiträge dieser Art entweder gar nicht gesendet worden (so die LRZ, die MA HSH, die TLM, die LfM, die LMK, die NLM und die SLM) oder redaktionell bearbeitet (so die LFK und die BLM) oder sie wurden im Werbeblock ausgestrahlt (so die MSA und die LPR Hessen).

Die BLM wird wahrscheinlich beiden betroffenen Sendern eine Ermahnung aussprechen.

Festzuhalten bleibt, dass sämtliche Radiostationen schon im Sommer nach Bekanntwerden der Vorwürfe eindringlich auf ihre medienrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen wurden. Im Besonderen wurde dabei aus dem gegebenen Anlass auf das Trennungsgebot von Programm und Werbung abgestellt.

Die Sender sind generell verpflichtet, drei Monate lang die ausgestrahlten Sendungen zu archivieren. Mögliche Verstöße aus der Zeit davor sind in der Regel nicht mehr nachweisbar.

Bitte sprechen Sie mich bei Rückfragen an.

Gruß Dr. Peter Widlok
Sprecher des ZAK-Beauftragten für Programm und Werbung

Wir von FAIR RADIO finden: Das ist ein erster Erfolg. Vor allem, weil uns auf Nachfrage versichert wurde, dass die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Namen der beiden Sender, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat, veröffentlichen wird. Wann, ist jedoch noch unklar.

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Premiere bei FAIR RADIO

Erstellt von Administrator am 5. Juli 2008

Die Initiative hat erstmals offiziell Programmbeschwerde bei den Landesmedienanstalten eingereicht

Mit Datum vom 03. Juli 2008 hat die Initiative FAIR RADIO bei der “Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland” (ALM) Beschwerde gegen diverse private Radiostationen erhoben.

Unser Verdacht: Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und daraus folgend Verstöße gegen §7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages in mehreren Fällen.

Die Beschwerde betrifft mehrere kommerzielle Radiostationen in ganz Deutschland.Sie wurde per Mail eingereicht – inklusive Audiobelegen und Internet-Screenshots.

Über die Reaktionen demnächst mehr….

Links zum Thema:

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Die Landesmedienanstalt NRW und der vergessene Hörer

Erstellt von Administrator am 26. Juni 2008

FAIR RADIO regt Nachbesserungen in der Broschüre zum Mediennutzerschutz an.

 

Was haben wir uns gefreut! Erstmals liegt mit der Broschüre “Mediennutzerschutz” der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) ein Leitfaden für kritische Leser, Zuschauer und Hörer vor, die sich beschweren wollen. Den Autoren und der Anstalt gebührt ein dickes Dankeschön dafür. Aber bei aller Begeisterung über die Broschüre:

Der Hörfunk kommt eindeutig zu kurz.

Er wird im Großen und Ganzen nur zweimal explizit erwähnt: Im (Unter-)Titel und als anzukreuzendes Kästchen im Muster-Beschwerdebogen auf Seite 79. Unter den Beispielen, konkreten Vergehen und anzuprangernden Praktiken findet sich dagegen kein einziges Beispiel aus dem Hörfunk! Das entspricht weder dem Gewicht, das der Hörfunk als Medium nach wie vor hat, noch den möglichen Verstößen, die im Radio zu beobachten wären und sind.

In einer Mail an die LfM hat FAIR RADIO deshalb Nachbesserung zu folgenden Kapiteln angeregt:

1. Call-In-Shows

Längst sind auch Radiosender für ihre kostenpflichtigen und nicht selten fragwürdig inszenierten Gewinnspiele bekannt. Dabei lassen sich viele Radiospiele nach unserem Dafürhalten durchaus gleichsetzen mit den kritikwürdigen Fällen aus dem Fernsehen, die in der Broschüre vorgestellt sind.

Beispiel: Geräuschrätsel im Hörfunk

Auch da haben die Hörer haben oft keine Chance, die Lösung eindeutig zu erkennen. Stattdessen bleibt der Eindruck, dass so lange gespielt wird wie es den Sendern lohnend erscheint, die Hörer kassenfüllend bei der Stange zu halten. Unseres Wissens jedenfalls wurde überraschenderweise noch kein Geräusch am ersten Tag, geschweige denn in der ersten Woche erraten.

2. Wahrung der Menschenwürde

Bewegen sich nicht längst auch Hörfunkprogramme regelmäßig am Rande des gesetzlich Zulässigen?

Beispiel: Treuetests im Radio

Dabei werden regelmäßig ahnungslose Partner des Seitensprungs bezichtigt – live auf Sendung und ohne die Angerufenen über ihre Rechte am eigenen Wort aufzuklären. Zugegeben: viele der Anrufe klingen nach inszenierter Comedy. Doch die Unterscheidung scheint unerheblich: Denn sind sie echt, haben die Moderatoren in unverantwortlicher Weise das Privatleben der Anrufer und Ihrer Partner bloß gestellt. Sind sie inszeniertes Spiel, haben die Macher auf perfide Weise die Hörer hinters Licht geführt.

3. Werbung und Sponsoring

Die Broschüre weist nur darauf hin, dass Werbung im Fernsehen durch ein ptisches Signal angekündigt werden muss. Dass eine entsprechende Pflicht zur hörbaren Trennung auch im Radio gilt, bleibt unwerwähnt. Und das, wo im Hörfunk oft auf unverantwortliche Weise PR-Beiträge als redaktionelle Berichterstattung ausgegeben werden.

Kurzum: Das Sündenregister im Hörfunk ist lang. Um die Hörer dafür zu sensibilisieren, täten konkrete Beispiele Not.

In einer nächsten Auflage der “Mediennutzerbroschüre” sollte der Hörfunk deshalb dringend stärker berücksichtigt werden.

Links zum Thema:

Reaktion auf unsere Nachbesserungswünsche

Kommentar von Holger Girbig (LfM NRW)

Am 16. Juli hat uns folgende Antwort der LfM MRW erreicht:

Herzlichen Dank für Ihre e-mail zu unserer Broschüre „Mediennutzerschutz“. Natürlich freuen wir uns über Ihre im Grunde positive Resonanz und sind mit Ihnen der Meinung, dass es wichtig ist, Mediennutzer über Ihre Rechte bei der Mediennutzung aufzuklären.

Dabei war es keinesfalls unsere Absicht, das Radio als Medium auszublenden – explizit mag der Hörfunk nur punktuell erwähnt sein, generell bezieht sich die Broschüre aber ausdrücklich auf den Rundfunk insgesamt, was eben die Medien Fernsehen und Hörfunk gleichermaßen einschließt. Zu den von Ihnen angesprochenen Beispielen möchte ich nur kurz erwähnen, dass uns das Phänomen der Call-In-Sendungen im Hörfunk natürlich bewusst ist, wenngleich die verwendeten Beispiele sich in der Tat auf das (nach wie vor im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung und Debatten stehende) Fernsehen beziehen. Derzeit arbeiten die Landesmedienanstalten jedoch an einer Satzung, die weiter gehende Regelungen zu diesen Zusammenhängen auf der Grundlage neuer gesetzlicher Möglichkeiten ab dem Herbst diesen Jahres beinhalten wird. Gerade hier werden die Gewinnspiele im Hörfunk ausdrücklich mit einbezogen und entsprechend berücksichtigt werden.

Der Aspekt der Menschenwürde – das von Ihnen angeführte Beispiel ist ebenfalls bekannt – ist sicherlich auch im Radio existent. Wie sie an dem relativ abstrakt gehaltenen Beispiel in der Broschüre erkannt haben werden, ist aber dieser Bereich der vermutlich komplexeste, den das Medienrecht abdecken kann. Von daher wären hier sicher generell sehr viel detailliertere Ausführungen angezeigt – aber dies kann eben im Rahmen einer Broschüre kaum geleistet werden.

Noch einmal aber herzlichen Dank für Ihre Rückkopplung, über die wir uns sehr gefreut haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Girbig


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