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Angenommen, Ihr Radio betrügt Sie. Würden Sie es wissen wollen?

Erstellt von Sandra Müller am 25. Oktober 2009

FAIR RADIO startet Unterschriften-Aktion ″Für eine transparente Medienaufsicht″

Falls die Antwort auf die oben gestellte Frage bei Ihnen “ja” lautet, dann haben Sie leider Pech gehabt. Denn im Moment haben Sie kaum eine Chance, von Betrügereien im Radio zu erfahren.

Ihre Unterschrift könnte das jetzt ändern.

Zum Hintergrund: Jahr für Jahr werden Dutzende private Hörfunksender deutschlandweit von den Landesmedienanstalten gerügt und zum Teil sogar mit Bußgeldern belegt – zum Beispiel, weil sie Schleichwerbung gemacht oder ihre Hörer bei Gewinnspielen abgezockt haben.

Doch die Öffentlichkeit erfährt nichts davon!
(Selbst Beschwerdeführer werden nur unzureichend informiert, wie wir selbst erfahren mussten.)

Auf die Art, werden die Hörer ein zweites Mal hinters Licht geführt!

Radiostationen bietet dieses Verfahren außerdem kaum Anreize, sich korrekt zu verhalten.
Im Gegenteil: “Sünder” haben keine öffentlichkeitswirksame Schelte zu erwarten.

Stattdessen sehen sich Stationen, die journalistisch verantwortlich arbeiten, zunehmend einem Generalverdacht ausgesetzt – festgestellt auch von den Landesmedienanstalten selbst, die für den Hörfunk zum Beispiel von einem “Infiltrationsprozess der Public Relations in den Kernbestand journalistischer Kommunikationsinhalte” sprechen.
Wer wirklich gegen Gesetz verstoßen hat, bleibt dagegen öffentlich ungenannt.

FAIR RADIO findet deshalb:

Hörer und Radiomacher haben ein Recht darauf zu erfahren, in welchen Sendern gegen journalistische Grundsätze oder den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen wurde.

FAIR RADIO fordert deshalb:

Alle Landesmedienanstalten sollen ihre Rügen, Beanstandungen und Bußgelder gegen Hörfunksender künftig öffentlich bekannt machen.

Bislang veröffentlichen nur wenige Anstalten Fälle, in denen sie als Medienaufsicht tätig geworden sind.
Vorbild für alle 14 Anstalten könnte zum Beispiel die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) sein. Bei ihr werden kritische Fälle in Pressemitteilungen bekannt macht.

Vorbildlich auch die britische OFCOM: Sie veröffentlicht Jahr für Jahr alle Einzelfälle mit einer detaillierten Beschreibung der Vorfälle und wie sie aufgearbeitet wurden.

Deshalb: Unterschreiben Sie jetzt!

Helfen Sie uns, den Landesmedienanstalten klar zu machen, dass eine Medienaufsicht nur dann eine Medienaufsicht ist, wenn sie ihre Aufsicht öffentlich dokumentiert.

FAIR RADIO – für mehr Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Hörern und mehr Glaubwürdigkeit im Radio.

Foto von André Souren : "Die Mine"
Some rights reserved. Quelle: http://www.piqs.de

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Die Landesmedienanstalten, die Medienaufsicht und das Nord-Süd-Gefälle

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 16. Oktober 2009

Warum Hörer in Schleswig-Holstein mehr wissen als in Bayern

Oder auch: Warum viele Landesmedienanstalten so ungern öffentlich über “schwarze Schafe” reden, obwohl das ihre Aufgabe wäre. Wir haben einen Rundruf gewagt und sind überrascht.

“Na klar veröffentlichen wir alle Verstöße, die bei Radiosendern geahndet werden.” Das sei ein Gebot der Transparenz, lässt man uns bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) wissen. Und in der Tat: So sehen wir von FAIR RADIO das auch und freuen uns, dass in Schleswig-Holstein jeder Hörer öffentlich nachlesen kann, dass sich Radio Hamburg zum Beispiel von einer Elektronikkaufhauskette hat zahlen lassen, um im redaktionellen Teil Werbung für eine Digitalkamera zu machen.

Auch Dr. Uwe Hornauer, Chef der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ), befürwortet die Veröffentlichung beanstandeter Fälle. Zitat: “Ich wüsste keinen vernünftigen Grund, warum man es nicht tun sollte.”Und doch sehen viele seiner Kollegen das ganz offensichtlich anders. Denn fast überall heißt die Antwort auf unsere Frage, ob Beanstandungen veröffentlicht werden: Nein.Selbst in den Geschäftsberichten, so sie denn online einsehbar sind, werden höchstens Zahlen genannt. Motto: “Es gab x Beschwerden. Daraus folgten y Beanstandungen.” Was fehlt, sind Fallbeschreibungen und Sendernamen. Gerügt wird meist also nur hinter verschlossenen Türen. Aber warum? Antwort der Sächsichen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (SLM):

“Die meisten von der SLM ausgesprochenen Beanstandungen beziehen sich auf Veranstalter, die lokale Programme verbreiten. Auch sind die Beanstandungen i. d. R. von geringerem Gewicht.
Vor diesem Hintergrund besteht keine Veranlassung, Beanstandungen landes- bzw. bundesweit bekannt zu geben.”

Soll wohl heißen: Im Lokalfunk darf der Hörer ruhig ein wenig hinters Licht geführt werden. Sind ja nicht so viele Betroffene. Das müssen die nicht gleich mitkriegen.

Ob die Beanstandungen der SLM übrigens wirklich immer so geringfügig sind, wie behauptet, lässt sich leider nicht überprüfen. Auch bei der SLM nämlich finden sich im Geschäftsbereicht nur nackte Zahlen, keine weiteren Beschreibungen. Die Frage bleibt also nach wie vor offen: Warum werden Hörer nicht über Verstöße bei Radiosendern informiert? Am meisten beeindruckt uns, was wir dazu von der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) erfahren. Dort heißt es unverblümt:

“Der Hörfunk ist Ländersache, die Aufsicht also eng an die Länder gekoppelt. Da besteht nicht unbedingt der Druck, einzelne Veranstalter an den Pranger zu stellen.”

Im Klartext: Als Landesmedienanstalt kritisiert man offenbar besser keinen Sender öffentlich, der zur eigenen Klientel gehört. Da könnte ja einer am Ende sagen: “Schau her. In Niedersachsen machen viele unsauberes Radio. Aus Bayern dagegen hört man nie was.” (Die BLM veröffentlicht nur dürre Zahlen im Geschäftsbericht.) Öffentlich kritisierte Sender könnten also einen Imageschaden erleiden. Und deshalb: lieber Stillschweigen bewahren. Schließlich ist man als Landesmedienanstalt ja auch eine Art Wirtschaftsförderer für Medienunternehmen im eigenen Land. Da wäre es unschön, ein Medienunternehmen zu vergrätzen. Verständlich.

Mit echter Medienaufsicht hat das allerdings dann nicht mehr viel zu tun. Denn die sollte sich einzig dem Hörer verpflichtet fühlen und zwar unabhängig davon, wo er wohnt und Radio hört. Und genau deshalb wäre es eine dringende Aufgabe, das Beschwerde- und Beanstandungsprozedere in den Landesmedienanstalten einheitlich transparent zu gestalten. Dazu würde dann auch gehören, diejenigen, die Beschwerden eingereicht haben, über die Bearbeitung ihrer Beschwerden auf dem Laufenden zu halten, selbst wenn es zu keiner Beanstandung kommt. Bislang gelingt das nicht.

Und noch was: Vermutlich würde es nicht schaden, dem Hörfunk und seiner Kontrolle insgesamt mehr Aufmerksameit zu schenken. Denn wie kann es sein, dass eine Publikation der Landesmedienanstalt NRW beim Hörfunk einen “Infiltrationsprozess der Public Relations in den Kernbestand journalistischer Kommunikationsinhalte” feststellt, aber jedes Jahr angeblich nur vereinzelte Beanstandungen wegen Schleichwerbung nötig werden?

PS: Den Rundruf bei den Rundfunkräten, die für die Beanstandungen im öffentlich-rechtlichen Hörfunk zuständig sind, haben wir uns als nächstes auf die Agenda geschrieben.

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Rügen unter Verschluss

Erstellt von Sandra Müller am 16. Mai 2009

Wie die Landesmedienanstalten mit den FAIR RADIO- Beschwerden umgehen

Zehn Monate ist es her, da reichte FAIR RADIO Beschwerde bei den Landesmedienanstalten ein gegen diverse Radiostationen. Unser Vorwurf: Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Offenbar zurecht. Denn in der Tat wurden mehrere Sender von ihren Landesmedienanstalten gerügt.

Doch komisch: Öffentlich erfahren darf das niemand!
Und selbst wir von FAIR RADIO als Beschwerdeführer mussten bis heute – zehn Monate – auf eine offizielle Reaktion warten.

Unser Fazit:
Gelungenes Beschwerdemanagement und verlässliche Medienaufsicht sieht anders aus.
Wie es funktionieren und wie entschlossen man Verstöße verfolgen könnte, zeigt immer wieder die britische Medienaufsicht OFCOM. Die scheut sich nicht auch dicke Fische mit deftigen Strafen zu belegen. Hinweisen von Beschwerdeführer wird akribisch nachgegangen. Wir dagegen mussten für eine Reaktion auf unsere Beschwerden monatelang bei den zuständigen Landesmedienanstalten nachfragen und immer wieder wochenlang auf Antwort warten.

Nachdem bereits eine Veröffentlichung der Rügen – zumindest für Bayern – angekündigt war, dann heute – nach zehn Monaten – die enttäuschende Nachricht der BLM: Nein, die Rügen bleiben unveröffentlicht.

Auch im Jahresbericht der bayerischen Medienaufseher werden die Rügen also wieder nur als geheimnisvolle Zahlen erscheinen. 2007 umfasste der Hinweis auf Werbeverstöße sage und schreibe 9 Zeilen in einem 120seitigen Geschäftbericht!

Auszug aus dem BLM-Geschäftsbericht 2007: Gerade mal neun Zeilen über Verstöße im Hörfunk.

Kaum zu glauben, wenn man bedenkt, wie massiv die Werber in die Programme drängen und wie ungeniert die Sender vorgefertigte Beiträge einsetzen.

Denn längst liegt der Verdacht nahe, dass die angemahnten Verstöße eben KEINE Einzelfälle sind.

Erst jüngst machte wieder ein Fall von bezahltem “Agenturjournalismus” von sich Reden: Sender hatten bezahlte PR-Beiträge nachweislich ins Internet übernommen. Erneut ging es dabei um Beiträge einer Agentur aus Stuttgart, die fertiges Material anliefert, das von Firmen bezahlt wird. Die “üblichen Verdächtigen” unter den Radiostationen hatten und haben die Beiträge der Agentur ins Internet gestellt.

Gleichzeitig haben ehemalige Mitarbeiter der Agentur längst bestätigt, dass Beiträge, die in das Internetportal übernommen werden, auch in den jeweiligen Sendern ausgestrahlt werden. Eine entkoppelte Verwertung gebe es nicht. Ehemalige Geschäftspartner der Agentur haben dank FAIR RADIO bei REPORT MAINZ zudem bereits bestätigt, dass den Sendern die Übernahme dieser Agentur-Beiträge bezahlt wird!

Kurzum: All diese Hinweise sollten unseres Erachtens Anlass genug sein, den Sendern genauer auf die Finger zu schauen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gewissenhafte Auswertung von Mitschnitten über kurz oder lang den Beweis erbrächte, dass die fraglichen Sender bezahlte Agenturbeiträge on air als eigene redaktionelle Stücke verkaufen – und zwar prinzipiell.

Wir bedauern sehr, dass FAIR RADIO als ehrenamtliche Initiative eine solche Auswertung nicht leisten kann, glauben aber, dass es durchaus lohnende Aufgabe einer Landesmedienanstalt wäre, hier weiter zu forschen und Sender, die Sünder sind, auch beim Namen zu nennen.

Und wer weiß: vielleicht bieten die Kollegen der britischen OFCOM ja Fortbildungsseminare an? Wünschen würden wir es uns. Denn die OFCOM hat einen gerügten Sender sogar dazu verdonnert, die Rüge im eigenen Programm vorzutragen!

Foto von Knipsermann: "Unter Verschluss!" Some rights reserved. Quelle: http://www.piqs.de

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Reaktion auf Programmbeschwerden von FAIR RADIO

Erstellt von Administrator am 19. November 2008

Zwei Sender werden voraussichtlich ermahnt – BLM wird Namen veröffentlichen

Sender, die ihre Hörer hinters Licht führen, müssen damit rechnen, dass ihre Praktiken öffentlich genannt werden. Das ist Wunsch und Ziel von FAIR RADIO. Deshalb haben wir uns am 03.Juli 2008 offiziell bei den Landesmedienanstalten beschwert. Jetzt haben die Landesmedienanstalten reagiert.

Unser Vorwurf lautete:

Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten bei diversen Sendern und daraus folgend Verstöße gegen §7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages in mehreren Fällen.

Die Beschwerde betraf mehrere kommerzielle Radiostationen in ganz Deutschland. Sie wurde per Mail eingereicht – inklusive Audiobelegen und Internet-Screenshots. Nun die Antwort auf unsere Beschwerden von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2008:

 

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm und Werbung (jetzt: ZAK-Beauftragter für Programm und Werbung) hatte vor einiger Zeit die Landesmedienanstalten auf den Beitrag im ARD-Magazin „Report“ hingewiesen, in dem die Bereitstellung sendefertiger PR-Beiträge durch eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Agentur und die Ausstrahlung dieser Beiträge durch private Hörfunkveranstalter thematisiert wurde.

Die Liste, die uns die Report-Redaktion bzw. Fair Radio überlassen hatte, wurde seinerzeit an die einzelnen Landesmedienanstalten weiter gereicht. Diese wurden um Prüfung gebeten, welche Hörfunkveranstalter im jeweiligen Verantwortungsbereich tatsächlich betroffen waren.

Positiv rückgemeldet hat die BLM (für zwei Sender). Bei anderen Hörfunkveranstaltern sind Beiträge dieser Art entweder gar nicht gesendet worden (so die LRZ, die MA HSH, die TLM, die LfM, die LMK, die NLM und die SLM) oder redaktionell bearbeitet (so die LFK und die BLM) oder sie wurden im Werbeblock ausgestrahlt (so die MSA und die LPR Hessen).

Die BLM wird wahrscheinlich beiden betroffenen Sendern eine Ermahnung aussprechen.

Festzuhalten bleibt, dass sämtliche Radiostationen schon im Sommer nach Bekanntwerden der Vorwürfe eindringlich auf ihre medienrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen wurden. Im Besonderen wurde dabei aus dem gegebenen Anlass auf das Trennungsgebot von Programm und Werbung abgestellt.

Die Sender sind generell verpflichtet, drei Monate lang die ausgestrahlten Sendungen zu archivieren. Mögliche Verstöße aus der Zeit davor sind in der Regel nicht mehr nachweisbar.

Bitte sprechen Sie mich bei Rückfragen an.

Gruß Dr. Peter Widlok
Sprecher des ZAK-Beauftragten für Programm und Werbung

Wir von FAIR RADIO finden: Das ist ein erster Erfolg. Vor allem, weil uns auf Nachfrage versichert wurde, dass die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Namen der beiden Sender, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat, veröffentlichen wird. Wann, ist jedoch noch unklar.

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Bald Geldstrafen für zweifelhafte Radio-Gewinnspiele?

Erstellt von Administrator am 30. Oktober 2008

Entwurf einer Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio liegt jetzt vor

Nach langem Hin und Her scheint es nun doch bald eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu geben.

Sie soll “die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen”, kündigte die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) jetzt an:Folgender entwurf geht demnach in die Anhörung bei den Sendern, und soll vor allem Jugendliche künftig vor dubiosen Radiogewinnspielen schützen.

Dazu die Pressemitteilung der ALM:

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu 500.000 Euro. „Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein“, so der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich.

Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. das heißt, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechung gestellt werden.

Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Übermäßige Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll u.a. durch Kostenbegrenzung verhindert werden.

Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

„In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann“, skizziert Langheinrich die Marschroute.

Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.

Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK.

In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

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Rekordstrafe für Radiomacher nach Betrug mit dem “Geheimen Geräusch”

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 5. Juli 2008

Großbritanniens Medienaufsicht greift durch – und was passiert in Deutschland?

Sensationell. In Großbritannien hat die Medienregulierungsbehörde Ofcom mehrere Radiostationen zu einer Rekordstrafe von 1,4 Millionen Euro verdonnert.

Warum? Weil die Sender nachweislich beim “Geheimen Geräusch” betrogen haben – einem Radio-Gewinnspiel, das auch in Deutschland längst unter Betrugsverdacht steht.Geräusche raten lassen ist in im Hörfunk. Geräusche raten lassen bringt Geld in die Kassen. Erst recht, wenn man die Spiele manipuliert.

Die britische Medienaufsicht Ofcom hat das nun nach Hinweisen eines Whistleblowers zum ersten Mal konsequent zu Ende recherchiert.

Das Ergebnis: Die Radiomacher von GCap – nach eigenen Angaben Großbritanniens größter kommerzieller Hörfunkanbieter – haben gezielt die Hörer betrogen.

Denn sie haben das kostenpflichtige Geräuschrätsel weitergespielt, obwohl die richtige Lösung längst eingegangen war. Stattdessen wurden immer nur falsche Lösungsvorschläge auf Sendung genommen, die Hörer weiterhin zum Mitspielen veranlasst. Einerseits um noch mehr Kapital aus den teuren Telefonanrufen zu schlagen. Andererseits aber, um die Hörer für höhere Einschaltquoten bei der Stange zu halten.

Dass die Ofcom den vorliegenden Fall bis zu Ende recherchiert und dann entsprechend bestraft hat, verdient höchste Anerkennung. Längst wünscht man sich ein solch konsequentes Vorgehen auch in Deutschland. Denn auffälligerweise ist (soweit wir von FAIR RADIO wissen) auch in Deutschland noch kein Geräuschrätsel am ersten Tag gelöst worden. Nicht einmal in der ersten Woche! (Sollte einem Leser anderes bekannt sein, wären wir interessiert davon zu erfahren.)

Dass auch in Deutschland Betrug im Spiel sein könnte, liegt auf der Hand. Entsprechende anonyme Hinweise gibt es immer wieder. Denen nachzugehen, wäre nach Ansicht von FAIR RADIO eine noble Aufgabe für die Landesmedienanstalten.

Links zum Thema:

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Premiere bei FAIR RADIO

Erstellt von Administrator am 5. Juli 2008

Die Initiative hat erstmals offiziell Programmbeschwerde bei den Landesmedienanstalten eingereicht

Mit Datum vom 03. Juli 2008 hat die Initiative FAIR RADIO bei der “Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland” (ALM) Beschwerde gegen diverse private Radiostationen erhoben.

Unser Verdacht: Mangelnde Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und daraus folgend Verstöße gegen §7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages in mehreren Fällen.

Die Beschwerde betrifft mehrere kommerzielle Radiostationen in ganz Deutschland.Sie wurde per Mail eingereicht – inklusive Audiobelegen und Internet-Screenshots.

Über die Reaktionen demnächst mehr….

Links zum Thema:

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Die Landesmedienanstalt NRW und der vergessene Hörer

Erstellt von Administrator am 26. Juni 2008

FAIR RADIO regt Nachbesserungen in der Broschüre zum Mediennutzerschutz an.

 

Was haben wir uns gefreut! Erstmals liegt mit der Broschüre “Mediennutzerschutz” der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) ein Leitfaden für kritische Leser, Zuschauer und Hörer vor, die sich beschweren wollen. Den Autoren und der Anstalt gebührt ein dickes Dankeschön dafür. Aber bei aller Begeisterung über die Broschüre:

Der Hörfunk kommt eindeutig zu kurz.

Er wird im Großen und Ganzen nur zweimal explizit erwähnt: Im (Unter-)Titel und als anzukreuzendes Kästchen im Muster-Beschwerdebogen auf Seite 79. Unter den Beispielen, konkreten Vergehen und anzuprangernden Praktiken findet sich dagegen kein einziges Beispiel aus dem Hörfunk! Das entspricht weder dem Gewicht, das der Hörfunk als Medium nach wie vor hat, noch den möglichen Verstößen, die im Radio zu beobachten wären und sind.

In einer Mail an die LfM hat FAIR RADIO deshalb Nachbesserung zu folgenden Kapiteln angeregt:

1. Call-In-Shows

Längst sind auch Radiosender für ihre kostenpflichtigen und nicht selten fragwürdig inszenierten Gewinnspiele bekannt. Dabei lassen sich viele Radiospiele nach unserem Dafürhalten durchaus gleichsetzen mit den kritikwürdigen Fällen aus dem Fernsehen, die in der Broschüre vorgestellt sind.

Beispiel: Geräuschrätsel im Hörfunk

Auch da haben die Hörer haben oft keine Chance, die Lösung eindeutig zu erkennen. Stattdessen bleibt der Eindruck, dass so lange gespielt wird wie es den Sendern lohnend erscheint, die Hörer kassenfüllend bei der Stange zu halten. Unseres Wissens jedenfalls wurde überraschenderweise noch kein Geräusch am ersten Tag, geschweige denn in der ersten Woche erraten.

2. Wahrung der Menschenwürde

Bewegen sich nicht längst auch Hörfunkprogramme regelmäßig am Rande des gesetzlich Zulässigen?

Beispiel: Treuetests im Radio

Dabei werden regelmäßig ahnungslose Partner des Seitensprungs bezichtigt – live auf Sendung und ohne die Angerufenen über ihre Rechte am eigenen Wort aufzuklären. Zugegeben: viele der Anrufe klingen nach inszenierter Comedy. Doch die Unterscheidung scheint unerheblich: Denn sind sie echt, haben die Moderatoren in unverantwortlicher Weise das Privatleben der Anrufer und Ihrer Partner bloß gestellt. Sind sie inszeniertes Spiel, haben die Macher auf perfide Weise die Hörer hinters Licht geführt.

3. Werbung und Sponsoring

Die Broschüre weist nur darauf hin, dass Werbung im Fernsehen durch ein ptisches Signal angekündigt werden muss. Dass eine entsprechende Pflicht zur hörbaren Trennung auch im Radio gilt, bleibt unwerwähnt. Und das, wo im Hörfunk oft auf unverantwortliche Weise PR-Beiträge als redaktionelle Berichterstattung ausgegeben werden.

Kurzum: Das Sündenregister im Hörfunk ist lang. Um die Hörer dafür zu sensibilisieren, täten konkrete Beispiele Not.

In einer nächsten Auflage der “Mediennutzerbroschüre” sollte der Hörfunk deshalb dringend stärker berücksichtigt werden.

Links zum Thema:

Reaktion auf unsere Nachbesserungswünsche

Kommentar von Holger Girbig (LfM NRW)

Am 16. Juli hat uns folgende Antwort der LfM MRW erreicht:

Herzlichen Dank für Ihre e-mail zu unserer Broschüre „Mediennutzerschutz“. Natürlich freuen wir uns über Ihre im Grunde positive Resonanz und sind mit Ihnen der Meinung, dass es wichtig ist, Mediennutzer über Ihre Rechte bei der Mediennutzung aufzuklären.

Dabei war es keinesfalls unsere Absicht, das Radio als Medium auszublenden – explizit mag der Hörfunk nur punktuell erwähnt sein, generell bezieht sich die Broschüre aber ausdrücklich auf den Rundfunk insgesamt, was eben die Medien Fernsehen und Hörfunk gleichermaßen einschließt. Zu den von Ihnen angesprochenen Beispielen möchte ich nur kurz erwähnen, dass uns das Phänomen der Call-In-Sendungen im Hörfunk natürlich bewusst ist, wenngleich die verwendeten Beispiele sich in der Tat auf das (nach wie vor im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung und Debatten stehende) Fernsehen beziehen. Derzeit arbeiten die Landesmedienanstalten jedoch an einer Satzung, die weiter gehende Regelungen zu diesen Zusammenhängen auf der Grundlage neuer gesetzlicher Möglichkeiten ab dem Herbst diesen Jahres beinhalten wird. Gerade hier werden die Gewinnspiele im Hörfunk ausdrücklich mit einbezogen und entsprechend berücksichtigt werden.

Der Aspekt der Menschenwürde – das von Ihnen angeführte Beispiel ist ebenfalls bekannt – ist sicherlich auch im Radio existent. Wie sie an dem relativ abstrakt gehaltenen Beispiel in der Broschüre erkannt haben werden, ist aber dieser Bereich der vermutlich komplexeste, den das Medienrecht abdecken kann. Von daher wären hier sicher generell sehr viel detailliertere Ausführungen angezeigt – aber dies kann eben im Rahmen einer Broschüre kaum geleistet werden.

Noch einmal aber herzlichen Dank für Ihre Rückkopplung, über die wir uns sehr gefreut haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Girbig


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