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Saubermänner mit schmutzigen Tricks?

Erstellt von Sandra Müller am 30. Oktober 2011

Nach Antenne Bayern macht auch 89.0 RTL mit einem “Skandal” von sich reden. Beide instumentalisieren dabei die Hörer und lassen sich als Moralapostel feiern. Doch die Medien schweigen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und die des Hörers? 89.0 RTL feiert sich als "Sauber-Sender"

 

Es soll ja immer noch Leute geben, die glauben: “Der Leikermoser ist ein Held.“ Und: „Das ist Zivilcourage.“ Denn Leikermoser, der Frühmoderator bei Antenne Bayern, hat sich heldenhaft geweigert, den Sexurlaub eines Hörers zu zahlen! Und das, obwohl die Spielregeln das angeblich verlangen und bei Weigerung Strafe droht. Mutig also, dieser Leikermoser. Die Kommentare auf facebook und youtube über ihn: geradezu Heldenhymnen.

Doch Leikermoser in München ist nicht der einzige aufrechte Radioheld dieser Tage: Auch bei 89.0 RTL in Halle lässt man sich von den Hörern derzeit als Retter der Moral feiern. Dort nämlich weigern sich die Radiomacher, einer Gewinnerin Geld für eine Abtreibung auszuzahlen. Mit denselben Argumenten, derselben Spielidee, derselben Empörungsmaschine. Jetzt ist die Frage: wer hat da bei wem geklaut? Weiterlesen »

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Geht’s auch weniger pathetisch?

Erstellt von Sandra Müller am 19. Oktober 2011

Überlegungen zum Antenne Bayern-Gewinnspiel-Drama und seinem Helden

Die Aufregung bei Antenne Bayern ist groß. Geradezu atemlos. Ja, aufgelöst. So klingt jedenfalls das, was man als Hörer im Radio mitbekommt. Der Grund: Man hat ein Gewinnspiel veranstaltet. Hörer können Geld gewinnen. Antenne Bayern übernimmt täglich eine Rechnung. Welche, das wird jeden Morgen ausgelost. Wer sich dann rechtzeitig beim Sender meldet, gewinnt.

Doch plötzlich ist da ein Gewinner, der will sich seinen Sex-Urlaub in Thailand bezahlen lassen. Und Morgenmoderator Leikermoser ist empört: “Die Rechnung kann ich nicht übernehmen.” Und noch live auf Sendung und unmittelbar nachdem der überraschende Gewinner gezogen wurde, widerspicht ein Kollege. Man MÜSSE zahlen, sagt er. Schließlich stehe das so in den Teilnahmebedingungen. Weiterlesen »

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NRW-Lokalradios wehren sich gegen fragwürdige Gewinnspiele

Erstellt von Sandra Müller am 5. April 2011

Hinter den Kulissen ist von „Hörer-Verarsche“ die Rede

Das gibt es nicht alle Tage: In NRW haben sich sieben Chefredakteure schriftlich von einem Gewinnspiel distanziert, das in ihren eigenen Radioprogrammen gespielt wurde. Ein Gewinnspiel namens „Tresorknacker“, das von denen, die es präsentieren müssen, gerne mal als „Volksverdummung“  und „Hörer-Verarsche“ bezeichnet wird.

Doch jetzt wollen sieben NRW-Lokalsender nicht mehr mitspielen. Sie wehren sich gegen diese Art Gewinnspiele, die ihnen von ihrem Mantelprogamm „Radio NRW“ verordnet werden. Sieben  Chefredakteure haben dazu  mit ihren Veranstaltergemeinschaften eine Resolution verfasst, die auch FAIR RADIO vorliegt. Darin heißt es: Wenn sich nicht Grundsätzliches ändere, wolle man solchen Gewinnspielen in den relevanten Gremien keine Zustimmung mehr erteilen. Doch worum genau geht es? Weiterlesen »

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Ich muss als Moderator im Lokalprogramm landesweite Gewinnspiele mit gebührenpflichtigen Rufnummern ankündigen und empfinde das als fragwürdig. Wie soll ich mich verhalten?

Erstellt von Martin Knabenreich am 2. April 2011

Gewinnspiele, auch mit gebührenpflichtigen Telefonnummern, sind nicht grundsätzlich ein Problem, sondern in vielen Sendern auch ein belebendes Element. Es ist nicht grundsätzlich verwerflich, wenn ein Sender auf diese Weise Einnahmen erzielt.

Ein Problem entsteht erst, wenn über die Gewinnchancen getäuscht wird. Zum Beispiel bei den drei mitteldeutschen Privatsender Radio PSR (Sachsen), Radio SAW (Sachsen-Anhalt) und Landeswelle Thüringen oder auch bei den NRW-Lokalradios:

Dort wurden und werden Gewinnspiele landesweit gespielt, der Hörer bekommt aber den Eindruck, das Spiel würde nur in seinem kleinen Sendegebiet veranstaltet. Er muss von anderen Gewinnwahrscheinlichkeiten ausgehen. Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man an einem Gewinnspiel mit 18 Millionen potenziellen Mitspielern (Einwohnerzahl NRW) teilnimmt oder am „Radio Reinstadt“-Gewinnspiel mit z.B. 250.000 potenziellen Mitspielern.

FAIR RADIO findet deshalb: Auf die wirkliche Gewinnwahrscheinlichkeit sollte explizit in der Anmoderation hingewiesen werden.

Beispiele für Anmoderationen:

„Machen Sie jetzt mit bei unserem landesweiten Gewinnspiel. Rufen Sie jetzt an!“

 

„Einen Hörer in Nordrhein-Westfalen machen wir gleich glücklich. Vielleicht Sie? Rufen Sie jetzt an!“

 

„Die 45 NRW-Lokalradios lassen in dieser Stunde wieder Geld regnen. Wir schalten jetzt in unsere Gewinnspielzentrale nach Oberhausen zu meinem Kollegen XY!“

Vermieden werden müssen verwirrende und falsche Zuordnungen. Beispiel aus dem NRW-Gewinnspiel „Tresorknacker“ im Januar 2011.

Folgende Aussage ist zum Beispiel  irreführend und falsch:

„Hier neben mir steht der Radio Reinstadt-Tresor, den Sie jetzt knacken können. Sie brauchen nur die richtige Kombination. Rufen Sie jetzt an!“

Eine derartige Anmoderation wäre nur vertretbar, wenn es sich um ein lokales Spiel handelt und tatsächlich ein „lokaler“ Tresor im Sender zu öffnen ist. Der Eigennamen „der Radio Reinstadt-Tresor“ wäre andernfalls unbedingt zu vermeiden!

Im Falle des NRW-Gewinnspiels müsste es also z.B. heißen:

„In unserem NRW-Gewinnspielstudio steht jetzt der Tresor, den Sie knacken können! Rufen Sie jetzt an!“

oder

„Von Münster bis Bonn, von Aachen bis Minden. 45 Lokalradios haben für unseren Gewinnspiel-Tresor zusammengelegt. Und Sie können ihn öffnen. Rufen Sie jetzt an!“

Die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu den Kosten und den Ausschlüssen (kein Auszahlung an Minderjährige) sind selbstverständlich.

 

 

Creative
″FAQ Ethik im Hörfunk – FAIR RADIO antwortet″ steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.
Beruht auf einem Inhalt unter www.fair-radio.net.
Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie bei FAIR RADIO erhalten.

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PR im Radio und kein Ende

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 8. Juli 2009

Auch die Deutsche Bahn drängte sich erfolgreich ins Programm

Nachzulesen bei www.blogmedien.de. Demnach haben Radio Hamburg und der Berliner Sender 94,3 rs2 ausführlich über und für die Bahn berichtet. Einmal mehr hatte eine Agentur die Berichterstattung und Gewinnspiele eingefädelt.

Wann reagiert endlich jemand? Denn wie kann es sein, dass die Agentur ganz offen kommuniziert:

“Deutsche Bahn von Moderatoren in gesamte Show integriert”

Die Gewinnaktionen der Deutschen Bahn präsentieren sich komplett im Gewand von Radio Hamburg und 94,3 rs2.
So werden sämtliche Trailer im Senderdesign gestaltet. Darüber hinaus führen die bekannten Moderatoren während ihrer Shows durch das Gewinnspiel und sprechen mit den Gewinnanwärtern. Auch Werbebotschaften zu Angeboten der Deutschen Bahn werden mitkommuniziert.

Weitere Informationen finden die Hörer auf den jeweiligen Sender-Websites, die über eine Verlinkung zur Website der Deutschen Bahn führen. Und sowas soll keine Schleichwerbung sein?

FAIR RADIO hofft, die Medienaufsicht wird endlich tätig.

Foto von Body-Kult: "Achtung!" (bearbeitet)
Some rights reserved. Quelle: http://www.piqs.de

Links zum Thema:

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Bald Geldstrafen für zweifelhafte Radio-Gewinnspiele?

Erstellt von Administrator am 30. Oktober 2008

Entwurf einer Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio liegt jetzt vor

Nach langem Hin und Her scheint es nun doch bald eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu geben.

Sie soll “die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen”, kündigte die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) jetzt an:Folgender entwurf geht demnach in die Anhörung bei den Sendern, und soll vor allem Jugendliche künftig vor dubiosen Radiogewinnspielen schützen.

Dazu die Pressemitteilung der ALM:

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu 500.000 Euro. „Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein“, so der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich.

Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. das heißt, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechung gestellt werden.

Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Übermäßige Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll u.a. durch Kostenbegrenzung verhindert werden.

Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

„In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann“, skizziert Langheinrich die Marschroute.

Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.

Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK.

In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

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Rekordstrafe für Radiomacher nach Betrug mit dem “Geheimen Geräusch”

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 5. Juli 2008

Großbritanniens Medienaufsicht greift durch – und was passiert in Deutschland?

Sensationell. In Großbritannien hat die Medienregulierungsbehörde Ofcom mehrere Radiostationen zu einer Rekordstrafe von 1,4 Millionen Euro verdonnert.

Warum? Weil die Sender nachweislich beim “Geheimen Geräusch” betrogen haben – einem Radio-Gewinnspiel, das auch in Deutschland längst unter Betrugsverdacht steht.Geräusche raten lassen ist in im Hörfunk. Geräusche raten lassen bringt Geld in die Kassen. Erst recht, wenn man die Spiele manipuliert.

Die britische Medienaufsicht Ofcom hat das nun nach Hinweisen eines Whistleblowers zum ersten Mal konsequent zu Ende recherchiert.

Das Ergebnis: Die Radiomacher von GCap – nach eigenen Angaben Großbritanniens größter kommerzieller Hörfunkanbieter – haben gezielt die Hörer betrogen.

Denn sie haben das kostenpflichtige Geräuschrätsel weitergespielt, obwohl die richtige Lösung längst eingegangen war. Stattdessen wurden immer nur falsche Lösungsvorschläge auf Sendung genommen, die Hörer weiterhin zum Mitspielen veranlasst. Einerseits um noch mehr Kapital aus den teuren Telefonanrufen zu schlagen. Andererseits aber, um die Hörer für höhere Einschaltquoten bei der Stange zu halten.

Dass die Ofcom den vorliegenden Fall bis zu Ende recherchiert und dann entsprechend bestraft hat, verdient höchste Anerkennung. Längst wünscht man sich ein solch konsequentes Vorgehen auch in Deutschland. Denn auffälligerweise ist (soweit wir von FAIR RADIO wissen) auch in Deutschland noch kein Geräuschrätsel am ersten Tag gelöst worden. Nicht einmal in der ersten Woche! (Sollte einem Leser anderes bekannt sein, wären wir interessiert davon zu erfahren.)

Dass auch in Deutschland Betrug im Spiel sein könnte, liegt auf der Hand. Entsprechende anonyme Hinweise gibt es immer wieder. Denen nachzugehen, wäre nach Ansicht von FAIR RADIO eine noble Aufgabe für die Landesmedienanstalten.

Links zum Thema:

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