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NRW-Lokalradios wehren sich gegen fragwürdige Gewinnspiele

Erstellt von Sandra Müller am 5. April 2011

Hinter den Kulissen ist von „Hörer-Verarsche“ die Rede

Das gibt es nicht alle Tage: In NRW haben sich sieben Chefredakteure schriftlich von einem Gewinnspiel distanziert, das in ihren eigenen Radioprogrammen gespielt wurde. Ein Gewinnspiel namens „Tresorknacker“, das von denen, die es präsentieren müssen, gerne mal als „Volksverdummung“  und „Hörer-Verarsche“ bezeichnet wird.

Doch jetzt wollen sieben NRW-Lokalsender nicht mehr mitspielen. Sie wehren sich gegen diese Art Gewinnspiele, die ihnen von ihrem Mantelprogamm „Radio NRW“ verordnet werden. Sieben  Chefredakteure haben dazu  mit ihren Veranstaltergemeinschaften eine Resolution verfasst, die auch FAIR RADIO vorliegt. Darin heißt es: Wenn sich nicht Grundsätzliches ändere, wolle man solchen Gewinnspielen in den relevanten Gremien keine Zustimmung mehr erteilen. Doch worum genau geht es? Weiterlesen »

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Ich muss als Moderator im Lokalprogramm landesweite Gewinnspiele mit gebührenpflichtigen Rufnummern ankündigen und empfinde das als fragwürdig. Wie soll ich mich verhalten?

Erstellt von Martin Knabenreich am 2. April 2011

Gewinnspiele, auch mit gebührenpflichtigen Telefonnummern, sind nicht grundsätzlich ein Problem, sondern in vielen Sendern auch ein belebendes Element. Es ist nicht grundsätzlich verwerflich, wenn ein Sender auf diese Weise Einnahmen erzielt.

Ein Problem entsteht erst, wenn über die Gewinnchancen getäuscht wird. Zum Beispiel bei den drei mitteldeutschen Privatsender Radio PSR (Sachsen), Radio SAW (Sachsen-Anhalt) und Landeswelle Thüringen oder auch bei den NRW-Lokalradios:

Dort wurden und werden Gewinnspiele landesweit gespielt, der Hörer bekommt aber den Eindruck, das Spiel würde nur in seinem kleinen Sendegebiet veranstaltet. Er muss von anderen Gewinnwahrscheinlichkeiten ausgehen. Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man an einem Gewinnspiel mit 18 Millionen potenziellen Mitspielern (Einwohnerzahl NRW) teilnimmt oder am „Radio Reinstadt“-Gewinnspiel mit z.B. 250.000 potenziellen Mitspielern.

FAIR RADIO findet deshalb: Auf die wirkliche Gewinnwahrscheinlichkeit sollte explizit in der Anmoderation hingewiesen werden.

Beispiele für Anmoderationen:

„Machen Sie jetzt mit bei unserem landesweiten Gewinnspiel. Rufen Sie jetzt an!“

 

„Einen Hörer in Nordrhein-Westfalen machen wir gleich glücklich. Vielleicht Sie? Rufen Sie jetzt an!“

 

„Die 45 NRW-Lokalradios lassen in dieser Stunde wieder Geld regnen. Wir schalten jetzt in unsere Gewinnspielzentrale nach Oberhausen zu meinem Kollegen XY!“

Vermieden werden müssen verwirrende und falsche Zuordnungen. Beispiel aus dem NRW-Gewinnspiel „Tresorknacker“ im Januar 2011.

Folgende Aussage ist zum Beispiel  irreführend und falsch:

„Hier neben mir steht der Radio Reinstadt-Tresor, den Sie jetzt knacken können. Sie brauchen nur die richtige Kombination. Rufen Sie jetzt an!“

Eine derartige Anmoderation wäre nur vertretbar, wenn es sich um ein lokales Spiel handelt und tatsächlich ein „lokaler“ Tresor im Sender zu öffnen ist. Der Eigennamen „der Radio Reinstadt-Tresor“ wäre andernfalls unbedingt zu vermeiden!

Im Falle des NRW-Gewinnspiels müsste es also z.B. heißen:

„In unserem NRW-Gewinnspielstudio steht jetzt der Tresor, den Sie knacken können! Rufen Sie jetzt an!“

oder

„Von Münster bis Bonn, von Aachen bis Minden. 45 Lokalradios haben für unseren Gewinnspiel-Tresor zusammengelegt. Und Sie können ihn öffnen. Rufen Sie jetzt an!“

Die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu den Kosten und den Ausschlüssen (kein Auszahlung an Minderjährige) sind selbstverständlich.

 

 

Creative
″FAQ Ethik im Hörfunk – FAIR RADIO antwortet″ steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.
Beruht auf einem Inhalt unter www.fair-radio.net.
Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie bei FAIR RADIO erhalten.

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Schärfere Regeln bei Gewinnspielen – Landesmedienanstalten stimmen neuer Satzung zu

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 28. April 2009

Die 14 Landesmedienanstalten haben sich für eine Änderung der Satzung für Gewinnspiele in Radio und Fernsehen ausgesprochen. Das meldet die DPA.
Unter anderem soll Kindern die Teilnahme an nicht kostenlosen Gewinnspielen verboten werden.
In der Pressemitteilung der Hessischen Landesmedienanstalt (LPR) heißt es:
Die Versammlung der LPR Hessen hat in ihrer heutigen Sitzung dem Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zugestimmt. Die Satzung enthält Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio, die Verbraucher in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen.

Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung von allgemein verständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben die Satzung für die Beschlussfassung in den Gremien der Landesmedienanstalten verabschiedet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten zugestimmt haben.
Laut DPA haben bereits alle 14 Landesmedienanstalten zugestimmt.

Jugend- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke

Kommentar von blogmedien.de

Als Reaktion auf die Meldung der Nachricht, dass in Zukunft schärfere Regeln bei Gewinnspielen gelten, schreibt blogmedien:

Nach der jetzt endgültig beschlossenen Gewinnspielsatzung für Radio- und Fernsehsender dürfen künftig auch Jugendliche ganz legal abgezockt werden.
In wenigen Wochen wird damit erstmals eine bundesweit verbindliche Regelung für die Durchführung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen in privaten Radio- und Fernsehsendern in Kraft treten. Damit – so die hessischen Medienhüter in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung – sollen vor allem Kinder und Jugendliche “einen besonderen Schutz” erhalten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Künftig dürfen auch Jugendliche unter 18 Jahren bei Gewinnspielen ganz legal abgezockt werden.

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Rekordstrafe für Radiomacher nach Betrug mit dem “Geheimen Geräusch”

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 5. Juli 2008

Großbritanniens Medienaufsicht greift durch – und was passiert in Deutschland?

Sensationell. In Großbritannien hat die Medienregulierungsbehörde Ofcom mehrere Radiostationen zu einer Rekordstrafe von 1,4 Millionen Euro verdonnert.

Warum? Weil die Sender nachweislich beim “Geheimen Geräusch” betrogen haben – einem Radio-Gewinnspiel, das auch in Deutschland längst unter Betrugsverdacht steht.Geräusche raten lassen ist in im Hörfunk. Geräusche raten lassen bringt Geld in die Kassen. Erst recht, wenn man die Spiele manipuliert.

Die britische Medienaufsicht Ofcom hat das nun nach Hinweisen eines Whistleblowers zum ersten Mal konsequent zu Ende recherchiert.

Das Ergebnis: Die Radiomacher von GCap – nach eigenen Angaben Großbritanniens größter kommerzieller Hörfunkanbieter – haben gezielt die Hörer betrogen.

Denn sie haben das kostenpflichtige Geräuschrätsel weitergespielt, obwohl die richtige Lösung längst eingegangen war. Stattdessen wurden immer nur falsche Lösungsvorschläge auf Sendung genommen, die Hörer weiterhin zum Mitspielen veranlasst. Einerseits um noch mehr Kapital aus den teuren Telefonanrufen zu schlagen. Andererseits aber, um die Hörer für höhere Einschaltquoten bei der Stange zu halten.

Dass die Ofcom den vorliegenden Fall bis zu Ende recherchiert und dann entsprechend bestraft hat, verdient höchste Anerkennung. Längst wünscht man sich ein solch konsequentes Vorgehen auch in Deutschland. Denn auffälligerweise ist (soweit wir von FAIR RADIO wissen) auch in Deutschland noch kein Geräuschrätsel am ersten Tag gelöst worden. Nicht einmal in der ersten Woche! (Sollte einem Leser anderes bekannt sein, wären wir interessiert davon zu erfahren.)

Dass auch in Deutschland Betrug im Spiel sein könnte, liegt auf der Hand. Entsprechende anonyme Hinweise gibt es immer wieder. Denen nachzugehen, wäre nach Ansicht von FAIR RADIO eine noble Aufgabe für die Landesmedienanstalten.

Links zum Thema:

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