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No politics – Werbung verboten

Erstellt von Martin Knabenreich am 21. September 2011

Glückwunsch! Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hat einen Werbespot des Thüringer Bildungsministeriums gestoppt, mit der positive Stimmung für die neue Gemeinschaftsschule gemacht werden sollte.

“in südthüringen” berichtet über den Fall

Werbung für politische Ideen ist nicht unfair, schließlich findet sie sich in den Werbeblöcken wieder und ist klar gekennzeichnet. Der Hörer wird also nicht in die Irre geführt.

Damit wäre diese Meldung also kein Thema für FAIR RADIO! – Oder doch? Weiterlesen »

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Rüge wegen Schleichwerbung für Radio Kiepenkerl

Erstellt von Administrator am 2. April 2011

Landesmedienanstalt teilt Einschätzung von FAIR RADIO.

Im Dezember hatten wir nach Hinweisen eines Hörers über unseren Verdacht auf Schleichwerbung bei Radio Kiepenkerl berichtet. Jetzt hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen entschieden: FAIR RADIO hat Recht. Es lag ein Fall von Schleichwerbung vor. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

„Radio Kiepenkerl“: LfM beanstandet Programmverstoß

 

Die Ausstrahlung zweier Beiträge im Programm von „Radio Kiepenkerl“ (Kreis Coesfeld) stellen einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. Dies stellte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach in ihrer Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf fest. In den Beiträgen ging es um die Präsentation eines neuen Automodells durch ein lokales Autohaus. Aufgrund des werblichen Charakters hätten beide Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Dies war unterblieben.

 

Die Medienkommission der LfM reagierte damit auf eine Programmbeschwerde der Initiative „Fair Radio“. Der Sender wird aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

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Radio Kiepenkerl macht Schleichwerbung

Erstellt von Sandra Müller am 4. Dezember 2010

Zwei bezahlte Beiträge liefen ohne Werbetrenner – ″Versehentlich″, sagt der Sender.

Anfang November erreichte uns die Mail eines aufmerksamen Hörers aus NRW. Darin hieß es:

″Ich lobe NRW ja immer als fast schleichwerbefrei – aber was ist das da bei Radio Kiepenkerl?″

Es folgte der Hinweis auf zwei Beiträge, in denen der neue Ford Mondeo über den grünen Klee gelobt wurde – inklusive Verweis auf ein lokales Autohaus in Dülmen. Werbetrenner fehlten. Stattdessen fanden sich die Beiträge auch auf der Internetseite von Radio Kiepenkerl – samt Bild des Autohauses und auch im Netz nicht als Werbung gekennzeichnet.

Schleichwerbung also? FAIR RADIO urteilt: ja. Und auch Radio Kiepenkerl gibt zu: Diese Werbebeiträge hätte so nicht gesendet werden dürfen. Aber die Ausstrahlung sei ein Versehen gewesen.

Andreas Kramer, Chefredakteur bei Radio Kiepenkerl, gab sich am Telefon schuldbewusst. Da liege wohl menschliches Versagen vor. Jemand habe vergessen, den Beitrag als Werbebeitrag zu markieren. Mehr könne er dazu nicht sagen. Kann ja mal vorkommen.

Das stimmt. Aber warum hat ein und dieselbe Moderatorin gleich ZWEI Beiträge derselben Machart jeweils ohne Werbetrenner anmoderiert? Dass es sich um Werbebeiträge handelte, hätte beim Vorhören eindeutig auffallen müssen. Schließlich kamen die Stücke als Fahrkritik daher, waren aber eindeutig werberisch getextet.

Der Mondeo wurde zum Beispiel als ″vernünftiger Wagen″ gelobt, ″mit dem Fahren Spaß macht″, ″auf Chefwagenniveau″, ″echt gut″, ″wirkt besser als Mitbewerber″, ″hier fühl ich mich sofort wohl″, ″so etwas hat es bei Ford seit dem Capri nicht mehr gegeben″, usw..
Einzelne Features wurden hervorgehoben: Fahrspurassistenten, Frontscheibenheizung, etc., Preisangaben inklusive.

Beide Male wurde der Mondeo mit speziellen Hinweisen auf ein Autohaus in Dülmen angekündigt. In einem Fall wurde sogar hervorgehoben, dass das Dülmener Autohaus eine Special Edition anbietet.

Reporter war ein freier Mitarbeiter, der nach Angaben von Radio Kiepenkerl auch redaktionell für den Sender arbeitet. Selbst WENN die Beiträge also korrekt im Werbeblock gelaufen wären, ist nach Ansicht von FAIR RADIO darin eine problematische Vermischung von journalistischer Berichterstattung und Werbung zu sehen, die auch der Presserat verurteilt.

Übrigens: Strafbar hat sich durch die versehentliche Schleichwerbung bei Radio Kiepenkerl nicht nur der Sender gemacht. Auch Moderatorin und Reporter selbst könnten zur Rechenschaft gezogen werden. Das sollten sich Radiomacher, die um schleichwerberische Vorgänge in ihren Sendern wissen, stets bewusst machen.

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BB RADIO wehrt sich gegen Vorwürfe

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 12. Juni 2010

Rechtliche Schritte nach Bericht des NDR-Magazins ZAPP

Leider ist hier nicht mehr zu lesen, was noch bis vor kurzem hier zu lesen war: Der Verweis auf einen Bericht des NDR-Medienmagazin ZAPP über BB RADIO.

Der Sender hat uns per Mail rechtliche Schritte angedroht und uns wissen lassen, dass er gerichtlich gegen die bei ZAPP beschriebenen Vorwürfe vorgeht. BB Radio hat die dort dargestellten Vorwürfe in allen Punkten für unwahr erklärt.

Ums so dringender scheint es uns, dass sich jetzt die Kontrolleure der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, als zuständige und neutrale Instanz, des Falles annehmen.

Aufklärung tut Not. Und SIE können dabei helfen.

Fordern Sie jetzt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie die zentrale Anlaufstelle für Programmbeschwerden der Landesmedienanstalten auf zu handeln. Per Mail.

Oder schreiben Sie ein paar individuelle Zeilen an Programmbeschwerde.de bzw. an die zuständige Programmbeobachterin Susanne Grams bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Dazu gibt es ein Beschwerdeformular bei programmbeschwerde.de oder sie nutzen direkt die Kontaktdaten zur Programmaufsicht der MABB.

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“UnverFOREN” – radioforen.de schließt PR-kritische Diskussion

Erstellt von Katharina Thoms am 30. April 2010

radioforen.de, das ist die „Diskussionsplattform der Radioszene“. So bezeichnet sich das Portal selbst. Und die Mitschreiber stimmen sicher zu. Vieles wird hier diskutiert: Vom „Radio im Zeitalter des Internets“ bis zum „Früher war alles besser“-Thread ist alles vertreten. Vor kurzem gab es auch eine Diskussion zum Hörfunk-PR-Portal getaudio. Bitte die Vergangenheitsform beachten. GAB. Denn nach nur einem Tag wurde die Diskussion geschlossen. Ohne Begründung. Auch auf Anfrage gaben die sonst so auskunftsfreudigen Forenbetreiber keinen Kommentar.

24 Stunden Kontroverse

Was war passiert?

Nichts, was nicht jeden Tag in den radioforen geschieht. Eine Diskussion war entbrannt. Dieses Mal um Hörfunk-PR, platziert im redaktionellen Umfeld. Um getaudio und die dazugehörige Agentur Audioetage. Und um das getaudio-Dauerwerbebanner, das omnipräsent über den Radioforen flackert.

Kontrovers ging es da zu – teilweise im Minutentakt lieferten sich die Autoren einen Schlagabtausch. Und dann, nach rund 24 Stunden: Schluss, Klappe halten.

Abgewürgte Diskutanten

Oder wie es ein Forenschreiber (in einem mittlerweile neuen Thread) formuliert:

Das “wes Brot ich ess, des Lied ich sing.” wird zwar nie aus der Welt verschwinden, aber wenn die Nummer soooo deutlich wird, wie hier jetzt grade: thread nach einem Tag gestoppt (immerhin nicht gelöscht..ok) und oben drüber prangt dick das Werbebanner der betroffenen Firma…. naja!

Da wollten sich die Radioforenbetreiber wohl nicht unbeliebt machen bei der Julian Regenthal-Patzack, dem Chef von Audioetage. Der hat sicher ordentlich was springen lassen für sein Banner. Und ganz im Sinne des Umgangs mit Werbekunden würgen die offenen Diskutanten das Ganze ab. Peinlich.

Viel Spaß beim Diskutieren weiterhin!

Katharina Thoms, Stuttgart

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Wie kann man PR-Beiträge korrekt anmoderieren?

Erstellt von Sandra Müller am 17. März 2010

Wer sich nicht weigern und seiner Redaktion nicht klar machen kann, dass PR-Beiträge und verkaufte Werbestücke nichts im redaktionellen Teil zu suchen haben, sollte wenigstens versuchen, sich als Moderator so korrekt wie möglich zu verhalten und die Spielräume auszunutzen, die einem bleiben.

Man kann zum Beispiel in der Anmoderation darauf hinweisen, dass das ein Beitrag ist, der von einem Unternehmen oder einer Lobby-Gruppe in Auftrag gegeben wurde.

Beispiel: Dieser Beitrag des Ärzteverbunds MEDI.

Statt der willfährigen Anmoderation im Beispiel, die den Moderator quasi zum Werbesprecher des Verbands macht, könnte man folgende klare Einleitung formulieren:

Die Kassenärzte machen mobil. Sie streiken dieser Tage. Und warum? Weil sie ihre Existenz gefährdet sehen. Schuld seien die Krankenkassen, sagen sie, und ein ihrer Ansicht nach verqueres Abrechnungssystem. Im Namen des MEDI-Ärzteverbundes fasst Wolfgang Siegloch die Argumente zusammen:

oder

…Der Ärzteverbund MEDI hat seine Argumente deshalb jetzt auch in einem eigenen Radio-Beitrag zusammengstellt:…

oder

… Deshalb weisen die Ärzte jetzt auch mit eigenen Radio-Beiträgen auf ihre Situation hin, zum Beispiel der Ärzteverbund MEDI. Der lässt wissen:….

Idealerweise würde man versuchen, eine ähnliche Formulierung auch noch mal in der Abmoderation unterzubringen.

Entscheidend ist, sich so weit wie möglich von dem PR-Beitrag zu distanzieren und klar zu machen, dass das kein journalistisch neutraler Beitrag der Redaktion ist. Als Moderator darf man dann ein reines Gewissen haben. Juristisch ist man mit so einer Formulierung aber nicht zwingend aus dem Schneider. Leider.


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Kann ich mich als Moderator weigern, einen PR-Beitrag im redaktionellen Teil zu spielen?

Erstellt von Sandra Müller am 17. März 2010

Frage beim Ethik-Gespräch mit Volontären an der Evangelischen Medienakademie Düsseldorf. Die Antwort:

Sagen wir so: Man sollte. Eigentlich.  Doch gerade für freischaffende Moderatoren ist das nicht so einfach. Schließlich sind sie auf weitere Aufträge angewiesen. Sich einer redaktionellen Entscheidung zu widersetzen, ist deshalb nur was für Moderatoren mit gutem Standing und solche, die mutig sind.

Was genau in so einem Fall zu tun ist, hängt außerdem von der jeweiligen Redaktion und der Redaktionsleitung ab:

Ist sie offen für kritische Anmerkungen und ethische Fragen? Gibt es Gelegenheit zur offenen Diskussion?
Dann wäre es einen Versuch wert,…

  • das Thema einmal grundsätzlich anzusprechen. Zu fragen, inwiefern der Sender solche Beiträge einsetzen MUSS.
  • darauf hinzuweisen, dass der Einsatz solcher Beiträge journalistisch fragwürdig ist und der Glaubwürdigkeit schadet.
  • dass das Senden solcher Beiträge als Schleichwerbung gelten und damit strafbar sein könnte.
  • dass es im Widerspruch zum Rundfunkgesetz und der dort vorgeschriebenen Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten stehen könnte.

Ist die Redaktion solchen Diskussionen eher unaufgeschlossen?
Dann sollte man wenigstens versuchen, sich als Moderator so korrekt wie möglich zu verhalten und die Spielräume auszunutzen, die einem bleiben, zum Beispiel durch eine korrekte Anmoderation.

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″PR-Beiträge gehören in den Werbeblock″. Das klingt gut. Aber ist es nicht auch schon PR, wenn wir über die Eröffnung des neuen Kindergartens in unserer Stadt berichten?

Erstellt von Sandra Müller am 17. März 2010

Frage einer Volontärin beim Ethik-Gespräch mit Sandra Müller an der Evangelischen Medienakademie Düsseldorf. Sandra Müllers Antwort:

Nicht grundsätzlich. Denn zunächst einmal gilt: Ein Lokalsender soll und muss über so ein Ereignis berichten. Allerdings sollte er das unabhängig und ausgewogen tun. So verlangt es das journalistische Berufsverständnis. Nur wer das außer Acht lässt, läuft Gefahr, aus einer Kindergarteneröffnung eine PR-Nummer zu machen.

Nehmen wir zum Beispiel an, auf der Pressekonferenz zur Neueröffnung des Kindergartens preisen die Anbieter ihren Kindergarten als den ″innovativsten der Stadt″. Es ist die Rede von den ″längsten Öffnungszeiten und einem neuartigen Betreuungskonzept″.

Nehmen wir weiter an, der Reporter übernimmt diese Formulierungen in seinen Beitrag – vielleicht sogar als O-TON. Im Beitragstext werden die Aussagen wiederum weder hinterfragt noch eingeordnet. Und in der Eile hat der Reporter auch nicht die Richtigkeit der Angaben überprüft. Ergebnis ist ein Beitrag, der nichts weiter vermittelt als die ungeprüften Werbeversprechen des Kindergartens, man könnte sagen: ein PR-Beitrag.

Dabei hätte klar sein müssen: Auch die Betreiber eines Kindergartens haben Interessen. Sie wollen ihre Einrichtung im besten Licht erscheinen lassen und möglichst viele Eltern als Kunden gewinnen. Dazu dürfen sie natürlich behaupten, ihre Einrichtung sei neuartig und innovativ. Der Reporter aber müsste fragen: Ist sie das wirklich? Und ist das überhaupt entscheidend?

Was zum Beispiel, wenn die Einrichtung zwar wirklich eine Stunde länger geöffnet und mehr Erzieher hat als alle anderen Einrichtungen in der Stadt, der Kindergartenplatz dafür aber auch doppelt so teuer und für eine Durchschnittsfamilie kaum bezahlbar ist? Wäre es dann angemessen, den Kindergarten ohne weitere Details als ″den innovativsten Kindergarten der Stadt″ vorzustellen? Wohl kaum.

Wer sicher gehen will, mehr als einen PR-Beitrag zu machen, muss also fragen und hinterfragen, muss Gesagtes sachlich einordnen und bewerten – auch und gerade bei Pressekonferenzen, auch bei einem ″08/15-Termin″ wie der Eröffnung eines neuen Kindergartens.

FAIR RADIO fordert deshalb ganz generell die Rückbesinnung auf die journalistischen Pflichten. Sie dürfen nicht vernachlässigt werden, nur weil es beim Radio oft schnell gehen muss.

Die genannte Forderung ″PR-Beiträge gehören in den Werbeblock″ bezieht sich allerdings ganz konkret auf Beiträge, die von Firmen oder Lobbygruppen lanciert und zum Teil gegen Bezahlung als journalistische Beiträge ausgestrahlt werden – eine Praxis, die FAIR RADIO für Schleichwerbung hält.

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Darf man freie O-Töne von Radioagenturen aus dem Internet im Radio senden?

Erstellt von Sandra Müller am 13. Dezember 2009

Frage von Johannes, Redakteur und Moderator, Berlin:

Ich moderiere eine tägliche Sendung, die ich auch redaktionell vorbereite und ich gestehe: Ja! Ich suche mir O-Töne auf etlichen Portalen zusammen und sende sie! Warum ? Weil die Themen oft in meine Sendung passen und ich der Meinung bin, meine Hörer finden das spannend! Bin ich jetzt Täter? Ich will doch nur ne schöne Sendung machen! Der Redakteur einer Zeitung berichtet doch auch über Pressemitteilungen!

Antwort von FAIR RADIO:

Freigegebene O-Töne zu verwenden ist so wenig strafbar wie die Inhalte von Pressemitteilungen zu nutzen. Deshalb: Nein. Du bist kein Täter im juristischen Sinn, so lange Du O-Töne verwendest, die zum Senden im Hörfunk freigegeben sind, und Du kein Geld dafür bekommst, bestimmte dieser O-Töne einzusetzen.

Dennoch sind beim Einsatz solcher Töne, die eventuell von Firmen oder Interessengruppen zur Verfügung gestellt wurden, die Regeln des guten Journalismus zu beachten. Denn wie Du richtig schreibst: Redakteure berichten im Idealfall ÜBER Pressemitteilungen, sie übernehmen sie nicht einfach ungeprüft. Das widerspräche dem Kodex des deutschen Presserates. Und das gilt auch für den Hörfunk.

Anders ausgedrückt:
Komplette Beiträge, die von Unternehmen bezahlt wurden, müssen tabu sein. Sie sind ja quasi vertonte Pressemitteilungen.
Und wer einzelne O-Töne benutzt, muss sorgfältig prüfen, ob er er sich dadurch nicht vorschnell mit einer einseitigen Position gemein macht.

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DJV warnt vor Themendiensten

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 4. November 2009

Bundesagentur für Arbeit bietet “interessengeleitete Beiträge” an

Jetzt bietet auch die Arbeitsagentur Radiostationen “sendefertige” Beiträge an. Seit einigen Tagen gibt es laut DJV auch einen Themendienst Print mit Artikeln und Interviews sowie Fotos. Bedingung für den kostenfreien Abdruck des Text- und Fotomaterials ist, dass die Redaktionen die Texte ohne Bearbeitungen und Änderungen übernehmen. Aus der Pressemitteilung:

“Die Bundesagentur für Arbeit versucht, die redaktionelle Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien und Radiosendern in ihrem Sinne zu beeinflussen”, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zu kritischem Journalismus gehöre die Recherche unverzichtbar dazu. Der DJV-Vorsitzende appellierte daher an die Journalisten, das von der Arbeitsagentur angebotene Material links liegen zu lassen. “Wer diese Texte, Fotos und Radiobeiträge zu den Bedingungen des Bundesagentur verwendet, ohne deutlich zu machen, dass es sich um interessengeleitete Beiträge handelt, verstößt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.”

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Scheinbar informiert, in Wahrheit angeschmiert

Erstellt von Sandra Müller am 25. Oktober 2009

Wie Radiosender sich zu Werbern der Pharmaindustrie machen

Nachzulesen bei www.blogmedien.de

Dort ist dokumentiert, dass mehrere Sender offenbar von der Pharmaindustrie bezahlte Beiträge gespielt haben.Diese Beiträge empfehlen eine Impfung gegen das “Zeckenvirus” FSME. Objektiv begründen lässt sich das allerdings nicht.

Außer natürlich, man will Werbung für die machen, die die Impfmittel herstellen. Und genau die haben die Beiträge offenbar auch bezahlt. Verbreitet hat die fragwürdigen Beiträge offenbar erneut die Agentur Schlenker aus Stuttgart.

Die ist als Lieferant bezahlter Werbe-Beiträge schon mehrfach aufgefallen.
Offenbar setzen nach wie vor viele Sender diese Stücke ungekennzeichnet im redaktionellen Teil ein.

Ein klarer Fall von Betrug am Hörer, findet FAIR RADIO.

Dass sich gerade die Pharmaindustrie solch fragwürdiger Werbemethoden bedient, wurde bereits bei Report Mainz berichtet.

FAIR RADIO aber findet:
Es sind auch und vor allem die Redakteure und Redakteurinnen zu verurteilen, die sich für diese Pseudo-Berichterstattung hergeben.

Bezahlte Unternehmensberichterstattung ist mehr als ein journalistisches Kavaliersdelikt.

Es wird Zeit, dass Sender, die ihre Hörer auf diese Art hinters Licht führen, endlich von den Landesmedienanstalten abgemahnt werden. Am besten öffentlich.
Die Hörer haben ein Recht zu erfahren, wer nicht sauber journalistisch arbeitet.

FOTO: WIKIPEDIA  Some rights reserved.

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Aus für vorgefertigte Beiträge über Pharmaprodukte?

Erstellt von Sandra Müller am 25. Oktober 2009

Unseriöse Radiosender müssen schneller mit Strafen rechnen.

Noch ist es ein billiges und vielleicht sogar gewinnbringendes Vergnügen für viele Radiostationen: Man strahlt vorgefertigte Beiträge von Pharmafirmen aus. Darin wird für Medikamente und Impfstoffe geworben. Dem Hörer wird das ganze als Journalismus verkauft. Doch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das Aus für diese Unsitte bedeuten. Denn Journalisten, die unlauter über Medikamente berichten, können jetzt schneller verurteilt werden als ihnen lieb ist. Der Grund: Bislang war den Radiomachern oft nur schwer oder gar nicht nachzuweisen, dass es sich bei den Beiträgen über Medikamente um Werbung gehandelt hat. Entscheidend war bislang nämlich, ob Geld für eine Ausstrahlung geflossen war. Das zu beweisen, war und ist im Einzelfall schwierig.

Jetzt sagt das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Es muss gar kein Geld geflossen sein. Wer einseitig über Medikamente berichtet, macht sich so oder so strafbar.

Beiträge wie diese zum Beispiel, könnten Radiosender demnach teuer zu stehen kommen:

Beiträge, für die Pharmahersteller bezahlt und die viele Radiosender als unabhängigen Journalismus ausgegeben haben. Denn beide Beiträge sind im Auftrag der Pharmahersteller von einer Agentur gefertigt und zweifelsfrei als Werbebotschaften konzipiert. Redakteure, die so etwas auf Sendung nehmen oder ins Internet stellen, könnten also verantwortlich gemacht werden, auch wenn kein Geld geflossen ist.

In dem Fall, der zu dem wegweisenden Urteil des EuGH geführt hat, wurde eine Geldstrafe gegen einen dänischen Printjournalisten für rechtens erklärt. Er hatte im Internet über ein nicht zugelassenes Medikament berichtet und es als Wundermittel gegen Gicht, Diabetes, Nierensteine, usw. angepriesen. Das Urteil gilt ab jetzt als richtungsweisend und in seiner Auslegung verbindlich für alle Gerichte in der EU – also auch in Deutschland. Jetzt müssten als nur noch die Staatsanwälte in Deutschland ebenso aufmerksam agieren wie in Dänemark und fragliche Medienberichte konsequent zur Anklage bringen. Sie könnten dem gekauften Pharma-Journalismus im Hörfunk damit eine Ende machen.

Übrigens: Für kritische Hörer lohnt es sich nach diesem Urteil erst recht aufmerksam zu sein. Wenn Sie also helfen wollen, diese Form des Pseudojurnalismus zu verhindern, lassen Sie uns wissen, wenn sie fragwürdige Beiträge hören.

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PR im Radio und kein Ende

Erstellt von Udo Seiwert-Fauti am 8. Juli 2009

Auch die Deutsche Bahn drängte sich erfolgreich ins Programm

Nachzulesen bei www.blogmedien.de. Demnach haben Radio Hamburg und der Berliner Sender 94,3 rs2 ausführlich über und für die Bahn berichtet. Einmal mehr hatte eine Agentur die Berichterstattung und Gewinnspiele eingefädelt.

Wann reagiert endlich jemand? Denn wie kann es sein, dass die Agentur ganz offen kommuniziert:

“Deutsche Bahn von Moderatoren in gesamte Show integriert”

Die Gewinnaktionen der Deutschen Bahn präsentieren sich komplett im Gewand von Radio Hamburg und 94,3 rs2.
So werden sämtliche Trailer im Senderdesign gestaltet. Darüber hinaus führen die bekannten Moderatoren während ihrer Shows durch das Gewinnspiel und sprechen mit den Gewinnanwärtern. Auch Werbebotschaften zu Angeboten der Deutschen Bahn werden mitkommuniziert.

Weitere Informationen finden die Hörer auf den jeweiligen Sender-Websites, die über eine Verlinkung zur Website der Deutschen Bahn führen. Und sowas soll keine Schleichwerbung sein?

FAIR RADIO hofft, die Medienaufsicht wird endlich tätig.

Foto von Body-Kult: "Achtung!" (bearbeitet)
Some rights reserved. Quelle: http://www.piqs.de

Links zum Thema:

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Vorsicht vor der Bequemlichkeit!

Erstellt von Thomas Korte am 15. Juni 2009

Warum Radiomacher sich vor vorgefertigten Interviews und Beiträgen hüten sollten

FAIR RADIO hat schon mehrfach darüber berichtet: Täglich bekommen Radiostationen Angebote, sich aus fertigen O-Tönen und Antworten ein eigenes Interview zu basteln. Täglich bietet irgendein Unternehmen, irgendeine Vereinigung fertige Beiträge an, die über praktische Fragen des Alltags informieren. Zu hunderten sind solche Agenturangebote kostenlos im Internet zu finden. Selbst kleine Hörfunkstudios bekommen entsprechende Faxe auf den Tisch. Sehr bequem, sehr verführerisch.

Warum Hörfunker dennoch widerstehen sollten, auch wenn es um eine vermeintlich “gute Sache” geht.

Ein Zwischenruf mit aktuellen Beispielen von Thomas Korte.

————————-

Redaktionelle Beiträge und kommerzielle Werbung müssen klar und deutlich von einander getrennt sein. So wollen es die Mediengesetze in Deutschland, und das zu recht. Nur so gelingt es, Leser, Zuschauer und Hörer in die Lage zu versetzen, selbst den Unterschied zu erkennen und entsprechend das Gesagte, Geschriebene oder Gezeigte richtig verstehen und zuordnen zu können.

Doch was, wenn sich in einer Grauzone Information und Werbung zu einer Einheit vermischen? Was, wenn ein vermeintliches Informationsangebot versteckte Werbung oder bestimmte Grundhaltungen beinhaltet?

Immer mehr Unternehmen, Berufsverbände, Parteien, Ministerien und kommerzielle Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen haben Strategien entwickelt, um eigene Interessen – seien sie kommerzieller oder ideeller Art – journalistisch geschickt verpackt Redaktionen anzubieten und kostenfrei zu liefern.

Auch Hörfunk-Redaktionen erhalten häufig solche netten Komplettangebote – mit einem perfekt formulierten Vorschlag für die einführende Moderation, mit Fragen für ein vermeintliches Live-Interview, mit speziellen Experten aus dem eigenen Haus, die auf den ersten Blick objektiv und ohne persönliches Interesse das Wissen der Welt vermitteln. Doch nicht selten machen sie dabei Meinung und verweisen auf bestimmte Produkte, Verfahren oder Grundeinstellungen.

In Zeiten knapper finanziellen Mittel sind viele Redaktionen froh über diese kostenfreien journalistischen Angebote. Das füllt Sendeplätze, schont die Budgets und sorgen für Hörerbindung, denn Service-Beiträge kommen an. Doch ihren Hörern erklären sie nicht, dass es keine selbst recherchierten Beiträge sind, dass Meinungen und Darstellungsformen nicht hinterfragt wurden und dass auch keine selbst ausgewählten Experten zu Wort gekommen sind. So verkaufen sich Meinungen und Haltungen oft auf eine absolut unkritische Art.

Und es gibt Themen, bei denen man weder etwas Böses unterstellt, noch einen kommerziellen Hintergrund erwartet – bei Gesundheitsthemen z.B. oder bei Verbrauchertipps oder Verkehrsfragen. Das Deutsche Grüne Kreuz mit Sitz in Marburg z.B. bedient sich der Möglichkeit, über einen kostenfreien Radio-Themenservice sich selbst und seine Themen im Programm öffentlich-rechtlicher und privaten Sender zu platzieren.
Die wichtigste Aufgabe des Deutschen Grünen Kreuzes ist es, die Bevölkerung zu motivieren, Verantwortung für die eigene Gesundheit wahrzunehmen. Durch Information und Kampagnen zielt der Verein darauf ab, eine gesunde Lebensweise zu vermitteln.

Das DGK arbeitet eng mit nationalen und internationalen Einrichtungen zusammen – der Weltgesundheitsorganisation, dem Bundesgesundheitsministerium oder dem Robert Koch-Institut, Ärztekammern, medizinischen Berufsverbänden, wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie Ärzten in Klinik und Praxis.

Wichtige Partner sind auch der Öffentliche Gesundheitsdienst, Krankenkassen und Apotheken und die Pharmaindustrie als Sponsoren. Doch wer zahlt, nimmt auch Einfluss auf die Inhalte. Und werden unkritisch in die Ohren der Hörer gebracht. Ein Beispiel für viele andere.

Links zum Thema:

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Wann ist Werbung legal?

Erstellt von Administrator am 16. Mai 2009

Thomas aus Berlin, nach eigenen Angaben Journalist, hat per Mail am 20.04.2009 folgende Frage an FAIR RADIO geschickt:

“Hallo, mich würde interessieren, wie Werbung gekennzeichnet werden muss, um als legal durchzugehen, obwohl sie nicht im klassischen Werbeblock läuft. Muss das Wort Werbung fallen, oder genügt eine Verpackung – auch ohne Nennung des versteckten Kunden vor oder nach einem Beitrag?”

Die Antwort von Journalismus-Dozent und FAIR RADIO-Unterstützer Axel Buchholz:

Die im Programm auch ansonsten übliche akustische Verpackung muss sein und genügt gleichzeitig. Davor jedenfalls, ob auch danach, ist umstritten. Text muss nicht sein. Zur Frage, ab wann ein Beitrag als werbend gelten muss: Natürlich können Beiträge ausgestrahlt werden, die für den Sender kostenlos erstellt wurden. Sie dürfen aber keinen werblichen Charakter haben, also keine Schleichwerbung sein.

Davon wird man immer dann ausgehen müssen, wenn der Beitrag z.B. von einer Agentur im Auftrag eines (kommerziellen) Kunden produziert wurde und dessen Namen genannt wird oder eine (besonders die) Produktgruppe oder Branche des Finanziers besonders herausgestellt wird. Auch natürlich, wenn die Ausstrahlung bezahlt wird.

Wer als Radio-Sender ganz korrekt sein und jedem Verdacht zuvorkommen will, sollte auf kostenlose Beiträge verzichten (auch wenn sie keine Schleichwerbung sind oder zu sein scheinen) oder jedenfalls in der An- und Abmoderation darauf hinweisen, dass der Beitrag kostenlos im Auftrag von xy zur Verfügung gestellt wurde. In Zweifelsfällen sollten solche Beiträge gar nicht gesendet werden.

Axel Buchholz ist Dozent für praktischen Journalismus.
Er lehrt als Honorarprofessor am Journalistischen Seminar der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und ist Hauptautor und Mitherausgeber des Standardwerks “Radio-Journalismus”. Vor seiner Arbeit als Dozent war Buchholz Hörfunk-Chefredakteur beim Saarländischen Rundfunk (SR) und Wellenchef von SR 1 Europawelle

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