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Jetzt amtlich – 89.0 RTL musste Gewinnspielbetrug zugeben

Landesmedienanstalt hat Bekanntgabe verordnet

Zugegeben: Ein wenig klarer formuliert hätten wir es uns schon gewünscht. Und doch ist das, was der Sender da heute, am 3.März, um 6 Uhr 24 zwangsweise senden musste, eine ungewöhnliche Sache.

Die zuständige MSA hat den Sender nämlich verdonnert, öffentlich zuzugegeben, dass seine Aktion „Tankwahnsinn“ im vergangenen September gesetzeswidrig war:

Die Funkhaus Halle GmbH und CoKG hat in ihrem Programm mit dem Gewinnspiel „An 89 Tankstellen für 89 Cent tanken mit 89.0 RTL“ – ausgestrahlt im Tagesprogramm von 89.0 RTL vom 2.9.2013 bis zum 4.9.2013 – gegen Transparenz und Informationsgebote sowie das Irreführungsverbot der Paragraphen 8a, Absatz 1, Satz 2, Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Paragraph 4, Absatz 3, Satz 2 Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, verstoßen.

Möglich war diese Sanktion, weil auch wir von fair radio den Fall ausführlich dokumentiert und samt Mitschnitten als Programmbeschwerde eingereicht hatten.

Schade nur, dass sich die MSA bei ihrem verordneten Text nicht mehr Gedanken zur Hörbarkeit des Bandwurmsatzes gemacht hat. Ein wenig radiophoner hätte man’s ja durchaus formulieren können.

Und keine Frage: Unser „Bekennertext“ für 89.0 RTL wäre eindeutig ausgefallen.

Wir von 89.0 RTL haben unsere Hörer betrogen. Wir haben ihnen im vergangenen September vorgegaukelt, sie alle könnten für 89 Cent an einer von 89 Tankstellen im Sendegebiet tanken. Das war falsch. Trotzdem haben wir über Tage eine voll inszenierte Show durchgezogen. Das widerspricht dem Mediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.

Und na ja: Eine Entschuldigung bei den Hörern, wäre eigentlich angemessen gewesen. Aber das ist wohl leider zu viel erwartet.
++++Ergänzung vom 4.3.: Umfrage ++++
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