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Aus für vorgefertigte Beiträge über Pharmaprodukte?

Unseriöse Radiosender müssen schneller mit Strafen rechnen.

Noch ist es ein billiges und vielleicht sogar gewinnbringendes Vergnügen für viele Radiostationen: Man strahlt vorgefertigte Beiträge von Pharmafirmen aus. Darin wird für Medikamente und Impfstoffe geworben. Dem Hörer wird das ganze als Journalismus verkauft. Doch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das Aus für diese Unsitte bedeuten. Denn Journalisten, die unlauter über Medikamente berichten, können jetzt schneller verurteilt werden als ihnen lieb ist. Der Grund: Bislang war den Radiomachern oft nur schwer oder gar nicht nachzuweisen, dass es sich bei den Beiträgen über Medikamente um Werbung gehandelt hat. Entscheidend war bislang nämlich, ob Geld für eine Ausstrahlung geflossen war. Das zu beweisen, war und ist im Einzelfall schwierig.

Jetzt sagt das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Es muss gar kein Geld geflossen sein. Wer einseitig über Medikamente berichtet, macht sich so oder so strafbar.

Beiträge wie diese zum Beispiel, könnten Radiosender demnach teuer zu stehen kommen:
[audio:href=“http://audio.fair-radio.net/2009-06-14_Bankhofer_Klostermelisse.mp3]

Beiträge, für die Pharmahersteller bezahlt und die viele Radiosender als unabhängigen Journalismus ausgegeben haben. Denn beide Beiträge sind im Auftrag der Pharmahersteller von einer Agentur gefertigt und zweifelsfrei als Werbebotschaften konzipiert. Redakteure, die so etwas auf Sendung nehmen oder ins Internet stellen, könnten also verantwortlich gemacht werden, auch wenn kein Geld geflossen ist.

In dem Fall, der zu dem wegweisenden Urteil des EuGH geführt hat, wurde eine Geldstrafe gegen einen dänischen Printjournalisten für rechtens erklärt. Er hatte im Internet über ein nicht zugelassenes Medikament berichtet und es als Wundermittel gegen Gicht, Diabetes, Nierensteine, usw. angepriesen. Das Urteil gilt ab jetzt als richtungsweisend und in seiner Auslegung verbindlich für alle Gerichte in der EU – also auch in Deutschland. Jetzt müssten als nur noch die Staatsanwälte in Deutschland ebenso aufmerksam agieren wie in Dänemark und fragliche Medienberichte konsequent zur Anklage bringen. Sie könnten dem gekauften Pharma-Journalismus im Hörfunk damit eine Ende machen.

Übrigens: Für kritische Hörer lohnt es sich nach diesem Urteil erst recht aufmerksam zu sein. Wenn Sie also helfen wollen, diese Form des Pseudojurnalismus zu verhindern, lassen Sie uns wissen, wenn sie fragwürdige Beiträge hören.

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