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Reaktion auf unsere Nachbesserungswünsche
Holger Girbig (LfM NRW)
21.7.2008
Am 16. Juli hat uns folgende Antwort der LfM MRW erreicht:
Herzlichen Dank für Ihre e-mail zu unserer Broschüre „Mediennutzerschutz“. Natürlich freuen wir uns über Ihre im Grunde positive Resonanz und sind mit Ihnen der Meinung, dass es wichtig ist, Mediennutzer über Ihre Rechte bei der Mediennutzung aufzuklären.
Dabei war es keinesfalls unsere Absicht, das Radio als Medium auszublenden – explizit mag der Hörfunk nur punktuell erwähnt sein, generell bezieht sich die Broschüre aber ausdrücklich auf den Rundfunk insgesamt, was eben die Medien Fernsehen und Hörfunk gleichermaßen einschließt. Zu den von Ihnen angesprochenen Beispielen möchte ich nur kurz erwähnen, dass uns das Phänomen der Call-In-Sendungen im Hörfunk natürlich bewusst ist, wenngleich die verwendeten Beispiele sich in der Tat auf das (nach wie vor im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung und Debatten stehende) Fernsehen beziehen. Derzeit arbeiten die Landesmedienanstalten jedoch an einer Satzung, die weiter gehende Regelungen zu diesen Zusammenhängen auf der Grundlage neuer gesetzlicher Möglichkeiten ab dem Herbst diesen Jahres beinhalten wird. Gerade hier werden die Gewinnspiele im Hörfunk ausdrücklich mit einbezogen und entsprechend berücksichtigt werden.
Der Aspekt der Menschenwürde – das von Ihnen angeführte Beispiel ist ebenfalls bekannt – ist sicherlich auch im Radio existent. Wie sie an dem relativ abstrakt gehaltenen Beispiel in der Broschüre erkannt haben werden, ist aber dieser Bereich der vermutlich komplexeste, den das Medienrecht abdecken kann. Von daher wären hier sicher generell sehr viel detailliertere Ausführungen angezeigt – aber dies kann eben im Rahmen einer Broschüre kaum geleistet werden.
Noch einmal aber herzlichen Dank für Ihre Rückkopplung, über die wir uns sehr gefreut haben.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Girbig
Landesanstalt für Medien NRW
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