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Weiterer Hinweis zur Frage: Wann ist Werbung im Hörfunk legal?

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14.06.2009




Passend dazu auch noch der Auszug aus den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten für Hörfunk vom 10.02.2000.
Dort heißt es unter Punkt 6:

Trennung und Kennzeichnung der Werbung/Teleshopping

§ 7 Abs. 3 RStV
Werbung und Teleshopping muss als solche klar erkennbar sein. Sie müssen im Hörfunk durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt sein. In der Werbung und im Teleshopping dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.


(1) Der Beginn der Hörfunkwerbung erfordert eine eindeutige Trennung von anderen Programmteilen durch akustische Mittel (z.B. Werbejingle, Ansage). Eine Kennzeichnung der Hörfunkwerbung am Ende oder zwischen einzelnen Werbespots ist nicht erforderlich. Die Kennzeichnung des Endes der Hörfunkwerbung ist allerdings notwendig, wenn sie anderenfalls vom nachfolgenden Programm nicht eindeutig abgesetzt ist.

(2) Das akustische Mittel muss aufgrund der Art seiner Gestaltung und der Dauer seiner Ausstrahlung eine deutliche Trennung von Programm und Werbung gewährleisten. Das akustische Mittel muss sich von der Senderkennung und von den üblicherweise verwendeten Programmankündigungen ausreichend unterscheiden



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