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Es war Schleichwerbung. Aber: Muss ja keiner wissen.

Die Landesmedienanstalt Hessen (LPR) hat entschieden: FFH hat Schleichwerbung gemacht. Genau wie fair radio vermutet hat. Im August 2016 hatten wir deshalb Beschwerde eingereicht. Doch von der Entscheidung haben wir erst jetzt – fast ein Jahr später – erfahren. Und die Hörer? Gar nicht! Bedauerlich.

Es ist leider nicht das erste Mal, dass wir bei fair radio diese Erfahrung machen: Wir reichen bei den Landesmedienanstalten Programmbeschwerden ein. Meist mit detaillierten Hinweisen und Mitschnitten. Die Medienanstalten bedanken sich und versprechen sich zu kümmern. Doch Infos gibt es fast immer nur auf Rückfrage. Auch in diesem Fall verlief die Kommmunikation mit der LPR schleppend:

10. August 2016
fair radio reicht per Mail Beschwerde ein.

8. September 2016
Die LPR dankt und verspricht den Fall zu prüfen.
„Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen“, heißt es in der Mail.

29. November 2016
fair radio fragt nach dem Stand der Dinge
Die Landesmedienanstalt bittet noch am selben Tag „um Geduld“:

„Der Veranstalter wurde bereits um eine Stellungnahme gebeten.
Im nächsten Schritt wird eine Überprüfung durch die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) beantragt.
Das Prüfverfahren insgesamt wird […] noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald ein abschließendes Ergebnis vorliegt werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen.“

4. Juli 2017
fair radio fragt erneut nach dem Stand der Dinge
In einer automatischen Antwort heißt es, es sei jemand anderes zuständig. Die Mail würde automatisch weitergeleitet.

11. Juli 2017
Weil keine Reaktion folgt, fragt fair radio, ob die Mail angekommen ist.

17. Juli 2017
Wir erfahren per Mail von der LPR:

„Nach eingehender Prüfung und Berücksichtigung der Stellungnahme der Veranstalterin, haben wir festgestellt, dass es sich bei Aktion „Hit Radio FFH macht dein Auto weltberühmt“ in den geprüften Varianten um einen Verstoß gegen § 7 Abs. 7 S. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV handelt. Der Veranstalter wurde hierüber informiert.“

Erst bei einem Telefonat am 19. Juli 2017 erfahren wir:

Die Entscheidung ist schon Anfang des Jahres gefallen. Dass wir nicht informiert wurden, sei ein reines Versehen. Möglich. Doch in der Vergangenheit haben wir das bei diversen Landesmedienanstalten erlebt. In der Mehrzahl unserer Beschwerdefälle wurden wir entgegen anderslautender Versprechungen nicht über Ergebnisse und Entscheidungen informiert. Wir finden: Gelungenes Beschwerdemanagement sieht anders aus. Seit Jahren übrigens.

FFH und seine Schleichwerbung für ein Carsharing-Unternehmen. Auch im Netz sichtbar. Kritisiert hat die Medienanstalt aber nur, was im Radio lief.

Zurück zur Schleichwerbung bei Radio FFH:

Die hessische Landesmedienastalt fand die fragliche Präsentation ganz eindeutig schleichwerbend. Denn vorgestellt wurde ein einzelner Carsharing-Anbieter – mit eindeutig werblichen Formulierungen und in einer Form, die „weit über das programmlich akzeptable dramaturgische Maß hinausging,“ so ein Sprecher.

Man habe FFH darüber informiert. Schriftlich. Und der Sender habe Besserung gelobt. Fertig.

Man nennt das einen „Aufsichtlichen Hinweis“. Und niemand außer der Sender und die LPR-Verwaltung erfährt was davon. Nicht die Medienversammlung der Landemedienanstalt. Nicht die Öffentlichkeit. Nicht die Hörer.

Die hessische Landesmedienanstalt ist damit nicht allein. Nur wenige Medienanstalten berichten öffentlich über Beanstandungen und Hinweise.
Und genau das halten wir von fair radio für falsch.

Solche Beanstandungen müssen nachlesbar sein. Öffentlich und für alle. Hörer haben ein Recht zu erfahren, wer wann wie gegen Regeln verstoßen hat. Egal, ob es um Gewinnspielverstöße, medienethisch fragwürdige Fakes oder Schleichwerbung geht.

Schade, dass die Aufsichtsbehörden sich seit Jahren dagegen sträuben.

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